Jahr für Jahr werden Unmengen an Textilien vernichtet, ohne danach recycelt zu werden. In der EU kommen dabei jährlich um die sechs Millionen Tonnen Textilmüll zu Stande. Um dieser Ressourcenverschwendung Einhalt zu gebieten, schlägt die Europäische Kommission jetzt vor, derartige Vernichtung unter bestimmten Voraussetzungen zu verbieten. Der Gesetzesentwurf soll noch diesen Monat vorgestellt werden, wie das Portal Brutkasten unter Berufung auf die Financial Times schreibt. 

Ressourcenverschwendung vermeiden

Bereits vergangenen November wurde im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie das Recht auf Reparatur beschlossen. Dieses beinhaltet vor allem Anforderungen an die Reparierbarkeit von Elektronik-Produkten. Doch auch die Reparatur und das Recycling von Textilien soll künftig stärker gefördert werden.

Der bereits damals geäußerte Vorschlag eines Vernichtungsverbots nimmt nun Fahrt auf, nachdem mehrere EU-Mitgliedsstaaten sich deutlich für dessen Umsetzung ausgesprochen hatten. Vor allem Deutschland, Frankreich und die Niederlande sollen sich hierbei hervorgetan haben. Das Verbot solle als weiterer Pfeiler in die bestehende Richtlinie aufgenommen werden.

Vernichtungsverbot: Wer ist betroffen? 

Natürlich würde ein derartiges Verbot für unterschiedlich große Unternehmen mehr oder minder große Komplikationen mit sich führen. Was, wenn man retournierte Ware einfach nicht weiterverkaufen kann, aber auch partout keine Lagerfläche dafür zur Verfügung hat?

Wie es in dem Vorschlag heißt, würden daher kleine Unternehmen gänzlich vom Verbot freigesprochen. Mittelständische Unternehmen bis 249 Mitarbeitende und einem Umsatz von unter 50 Millionen Euro im Jahr würde eine längere Kulanzperiode zur Umstellung gewährt.

Produktseitig sollen sämtliche Arten von Bekleidung oder Bekleidungszubehör, also auch Accessoires wie Hüte oder Gürtel, inbegriffen sein. Statt diese einfach zu vernichten, sollen sie dem Kreislauf zur Neuproduktion zugeführt werden. 

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Entscheidung der EU-Kommission soll noch im Mai erfolgen

Bereits in der kommenden Woche, nämlich am 22. Mai, soll im EU Parlament über den Vorschlag abgestimmt werden. Ein finaler Gesetzesentwurf mit konkreten Maßnahmen und deren Fahrplan liegt bisher nicht öffentlich vor.

Neben dem Vernichtungsverbot soll auch ein digitaler Produktionspass diskutiert worden sein. Dieser soll herstellende Betriebe zur Angabe unterschiedlicher Umweltaspekte anhalten. Außerdem könnten zukünftig Mindeststandards an die Verwendung von Recyclingfasern in neu produzierten Textilien gestellt werden.

 

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