Am 12. Juni 2023 ist die neue Produktsicherheitsverordnung mit modernisierten Regeln in Kraft getreten, die künftig für EU-weit einheitliche Sicherheitsgrundsätze sorgen wird. Unternehmen sollen nur Produkte verkaufen können, die für Verbraucher:innen sicher sind. Zugleich gibt es neue Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit gefährlicher Produkte und dem Ausschluss vom Markt. Darüber hinaus wird auch der Online-Handel besonders adressiert. So werden beispielsweise besondere Anforderungen für Online-Marktplätze festgelegt.
Zwar ist die Verordnung nun in Kraft, bis die Vorschriften gelten, dauert es allerdings noch etwas. Als Stichtag ist der 13. Dezember 2024 vorgesehen.
Produktsicherheit: Besondere Regeln für Online-Handel
„Unsere Produktsicherheitsvorschriften bieten die Antwort auf die Herausforderungen, mit denen die Verbraucherinnen und Verbraucher in einer sich rasch wandelnden Welt konfrontiert sind“, sagt EU-Justizkommissar Didier Reynders zum Inkrafttreten der neuen Verordnung. Sie betrifft grundsätzlich alle Non-Food-Produkte und soll sicherstellen, dass alle Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt sicher sind. Diese Grundlage gilt zwar unabhängig davon, ob die jeweiligen Waren online oder offline verkauft werden. Dennoch enthält die Produktsicherheitsverordnung verschiedene Regelungen, die ausdrücklich den Online-Handel betreffen.
Nicht nur hat das Verkaufsvolumen in den letzten zwanzig Jahren stetig zugenommen, aus den Statistiken des sogenannten Safety Gates ergibt sich auch, dass 31 Prozent der Warnmeldungen gefährliche Produkte betreffen, die online verkauft wurden.
Bei den Maßnahmen der Verordnung geht es insofern etwa um besondere Informationspflichten für den Fernabsatz, aber auch die Betreiber:innen von Online-Marktplätzen werden explizit angesprochen: Sie müssen beispielsweise eine eigene zentrale Kontaktstelle benennen, über welche Mitarbeitende der Marktüberwachungsbehörden sie erreichen können. Eine vergleichbare Kontaktstelle müssen sie zudem auch Verbraucher:innen anbieten. Hierüber sollen Fragen zur Produktsicherheit direkt und schnell geklärt werden können.
Vorschriften gelten ab Dezember 2024
Daneben widmet sich die Verordnung noch diversen anderen Aspekten von sicheren Produkten, etwa der Gewährleistung wirksamer Produktrückrufe oder der Einfuhr sogenannter nicht harmonisierter Produkte in die EU. Unabhängig von anderen zivilrechtlichen Ansprüchen müssen Wirtschaftsakteure im Falle eines Produktsicherheitsrückrufs künftig etwa Abhilfemaßnahmen anbieten – und zwar aus den drei Möglichkeiten Reparatur, Ersatz und angemessene Erstattung mindestens zwei.
Auch die Kriterien für die Beurteilung der Sicherheit von Produkten wurden neu gestaltet, und umfassen neben den Eigenschaften des Produktes selbst etwa auch Wechselwirkungen mit anderen Produkten, Kennzeichnungen, verbraucherspezifische Details wie etwa auch geschlechtsspezifische Unterschiede sowie Cybersicherheitsmerkmale und sich entwickelnde bzw. lernende Funktionen des Produkts.
Die Vorschriften gelten ab dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU. Über die weiteren Details der Änderungen werden wir noch genauer informieren. Die Verordnung ist hier einsehbar.
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die dann in große plastedosen einschweißen.
könnte sich ja einer dran stechen oder verschlucken.
:-))
dauert wohl nicht lang, bis die abmahner wieder schöne lücken an den staatlich verordneten texte und vorschriften finden.
wer prüft eigentlich die waren, die dann aus nicht eu länder direkt zum käufer kommen.?
fängt ja beim honig schon an und endet mit super elektronik.
eigentlich trifft es wieder nur die eu verkäufer.
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