Das neue Tierhaltungslogo, welches durch Landwirtschaftsminister Cem Özdemir auf den Weg gebracht wurde, ist nun vom Bundestag beschlossen worden.
In Zukunft wird es verpflichtend sein, die Haltungsform der Tiere auf der Verpackung mit anzugeben. Zunächst gelten die neuen Vorgaben nur für Schweinefleisch, langfristig sollen die Regeln allerdings auf alle Lebensmittel tierischer Herkunft ausgeweitet werden. Der Gesetzesentwurf enthält auch die Möglichkeit, dass Lebensmittelhändler:innen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern Lebensmittel auf freiwilliger Basis kennzeichnen können, wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bekannt gab.
Unterscheidung zwischen fünf Haltungsformen
Das neue Siegel unterscheidet zwischen fünf Haltungsformen:
- Stall
- Stall + Platz
- Frischluftstall
- Auslauf/Weide
- Bio
So soll es Verbraucher:innen erleichtert werden, eine bewusste Kaufentscheidung im Hinblick auf die Haltungsform, zu treffen. Außerdem wird es Änderungen im Baurecht geben, die es Landwirten erleichtern sollen, bessere Haltungsformen umzusetzen.
Zunächst betrifft die Pflicht nur den Verkauf von Schweinefleisch, darunter zählt der Verkauf von Frischfleisch, aber auch gekühlt, gefroren, verpackt oder unverpackt – sowohl im Fleischereifachgeschäften, dem Lebensmittelhandel, als auch im Online-Handel und anderen Verkaufsstellen. In Fernabsatzverträgen, zum Beispiel im Online-Handel, muss die Haltungsform vor Abschluss des Kaufvertrags für die Kund:innen verfügbar sein, wie sich aus den Eckpunkten der neuen Regelung ergibt.
„Heute ist ein guter Tag für die tierhaltenden Betriebe in unserem Land und für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung und den Erleichterungen für den Stallumbau gehen wir heute gleich zwei ganz zentrale Bausteine an, die für eine zukunftsfeste Tierhaltung notwendig sind. [...] Auch in Zukunft soll gutes Fleisch aus Deutschland kommen. Mit der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung können Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft im Regal oder an der Fleischtheke sehen, wie das Tier gehalten wurde“, so Landwirtschaftsminister Özdemir über die Neuerungen.
Die Änderungen werden am 7. Juli im Bundesrat behandelt, sie sind allerdings nicht zustimmungspflichtig.
Deutscher Tierschutzbund kritisiert die Maßnahme
Der Deutsche Tierschutzbund ist von den neuen Maßnahmen jedoch nicht überzeugt, wie der Spiegel berichtete. Er kritisiert, dass durch die Kennzeichnungspflicht keinem einzigen Tier zu einem besseren Leben verholfen wird. Die unteren Stufen würden „eindeutig tierschutzwidrige Haltungssysteme“ staatlich siegeln. Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten kritisierte, dass die Kriterien von Stufe eins zu Stufe zwei nur minimal anders wären. Durch diese Intransparenz sei keine Lenkungswirkung zum Konsum zu Produkten mit weniger Tierleid möglich.
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