Ein Jahr nach der Einführung des Kündigungsbuttons wird dieser von den meisten Webseiten noch immer nicht gesetzeskonform umgesetzt. Das ergab eine umfangreiche Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Dabei wurden etwa 3.000 Anbieterwebseiten überprüft – mit ernüchterndem Ergebnis. An vielen Stellen sah die Verbraucherzentrale Handlungsbedarf. Bereits bei einer Untersuchung im letzten Jahr deckten die Verbraucherschützer zahlreiche Mängel bei der Umsetzung auf und mahnten die Unternehmen teilweise ab. Aber zahlreiche Anbieter kommen ihren Verpflichtungen noch immer gar nicht oder nur unzureichend nach.
Kündigen so einfach wie bestellen
Der Kündigungsbutton auf Webseiten wurde zum 1. Juli 2022 im Rahmen des Gesetzes für faire Verbraucherverträge eingeführt, um das Kündigen von Dauerschuldverhältnissen einfacher zu machen. Kund:innen sollte es dadurch möglich sein, sich genauso einfach und unkompliziert von Verträgen zu lösen, wie sie diese auch geschlossen haben: per Knopfdruck. Der Bestellbutton ist schließlich bereits seit 2012 vorgeschrieben und stellt einen klaren und verständlich strukturierten Vertragsabschluss dar. Das wollte der Gesetzgeber auch für Kündigungen einführen und damit auch die Hürden für Kündigungen herabsetzen. Doch trotz Inkrafttreten der Regelung scheinen es einige Webseitenbetreiber nicht so genau mit der Vorschrift zu nehmen.
Die Verbraucherzentrale hatte bereits im letzten Jahr eine Überprüfung der Umsetzung vorgenommen und war schon da ernüchtert. Gerade einmal etwas weniger als ein Drittel der 840 überprüften Webseiten haben den Button ordnungsgemäß umgesetzt. Bei den restlichen Anbietern war der Button entweder versteckt, falsch beschriftet oder fehlte sogar ganz. Zahlreiche Unternehmen wurden daraufhin von der Verbraucherzentrale abgemahnt.
Weniger als die Hälfte verhalten sich gesetzeskonform
Das schlechte Abschneiden der Webseiten nahm die Verbraucherzentrale zum Anlass erneut die Umsetzung des Kündigungsbuttons zu kontrollieren. Wirklich besser sind die Ergebnisse von Ende Juni aber auch dieses Mal nicht. Nur 42 Prozent der knapp 3000 überprüften Internetseiten haben den Button gesetzeskonform umgesetzt, teilte der vzbv mit. 2022 lag die Quote bei lediglich 28 Prozent.
Ramona Pop, vzbv-Vorständin, sagte dazu: „Wir beobachten weiterhin, dass Anbieter das letztliche Kündigungsformular erst hinter dem Kunden-Login zur Verfügung stellen.” Das ist nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht erlaubt. Hindernisse und Probleme, Langzeitverträge unkompliziert online kündigen zu können, würden so für Verbraucher:innen weiterhin bestehen. Auf anderen Seiten wichen teilweise die Beschriftungen des Buttons von den vorgegebenen Formulierungen ab oder der Button war nur eingeschränkt sichtbar ganz am Ende der Webseite platziert. Laut Pop sei dieses Verhalten „inakzeptabel”, da die Anbieter genügend Zeit gehabt haben, die Vorgaben umzusetzen. „Es gibt keine Entschuldigung dafür, wenn der Kündigungsbutton immer noch fehlt oder mangelhaft umgesetzt wurde”, kritisiert Pop.
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