Das Bundeskabinett hat heute, am 16. August 2023, den weiteren Weg im Gesetzgebungsprozess zur Entkriminalisierung von Cannabis freigemacht, wie verschiedene Medien berichten. Bereits seit Anfang Juni liegt ein Entwurf für ein Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis aus dem Bundesministerium für Gesundheit vor. Die bisherigen Verbotsregelungen seien gescheitert, heißt es im Entwurf. Man wolle Konsumentinnen und Konsumenten mit dem Vorhaben einen verantwortungsvollen Umgang erleichtern.
Verbotspolitik gescheitert
Mit dem Entwurf aus dem Gesundheitsministerium unter Karl Lauterbach (SPD) hat sich die Regierung vorgenommen, auch den Gesundheitsschutz voranzubringen. Der Konsum von Cannabis, welches über den Schwarzmarkt bezogen wird, sei häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Gehalt an Wirkstoffen unbekannt sei und giftige Beimischungen und Verunreinigungen enthalten sein könnten. Man möchte daher die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention stärken, den Schwarzmarkt eindämmen und auch den Kinder- und Jugendschutz stärken. Die Qualität von Cannabis soll kontrollierbar werden.
Vorerst kein Handel über Geschäfte
Heute nun hat die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP das Gesetz im Kabinett beschlossen.
Ob man von einer echten Legalisierung sprechen kann, sei allerdings erstmal dahingestellt. Die weitgehenden Pläne, wie sie zu Beginn auch im Koalitionsvertrag formuliert worden waren, sind im Verlauf der bisherigen Auseinandersetzung immer weiter eingeschränkt worden.
Eine Abgabe im Handel, über lizenzierte Geschäfte, wird es vorerst nicht flächendeckend geben. Auch ist anzunehmen, dass die Grundlagen für die geplante Schaffung von Modellstandorten noch Zeit in Anspruch nehmen werden. Grund hierfür sind insbesondere Verbindlichkeiten und offene Fragen aus internationalem Recht.
Entwurf sieht Eigenanbau und Cannabis Clubs vor
Stattdessen stehen die Zeichen jetzt erstmal auf der Legalisierung des Eigenanbaus und der Abgabe über sogenannte Cannabis Clubs. Bis zu 25 Gramm dürfen Konsumentinnen und Konsumenten voraussichtlich künftig besitzen, ohne unmittelbar dadurch strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen soll erlaubt werden. Vollständig aus dem Strafrecht verschwinden wird Cannabis den aktuellen Plänen zufolge allerdings längst nicht. Es sind zahlreiche Regelungen vorgesehen, die sich etwa mit der Abgabe an Minderjährige oder mit ähnlichen Themen befassen. Grenzwerte für Cannabis im Straßenverkehr sollen noch vorgelegt werden, hierfür werde aktuell eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe mit Experten aus Medizin, Recht und Verkehr eingerichtet.
Gesetz könnte noch dieses Jahr kommen
Kritik an dem Vorhaben kommt lautstark aus Reihen der CDU/CSU. Befürchtet wird vom sächsischen Innenminister Armin Schuster (CDU) etwa ein „kompletter Kontrollverlust“, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) forderte dazu auf, das Vorhaben zu kippen. Der Deutsche Richterbund hingegen kritisiert, dass es durch die konkrete, teils äußerst kleinteilige, Ausformung des Gesetzes zu zusätzlichen Belastungen für die Justiz kommen könnte – anders als es das geplante Gesetz eigentlich bezweckt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verteidigte die Pläne und nimmt weiter eine Entlastung der Gerichte an.
Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts heute erscheint es durchaus möglich, dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet wird. Noch steht das Vorhaben aber am Beginn des Gesetzgebungsprozesses.
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Welches "Stöffchen" haben die eigentlich geraucht?
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