Fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr für Beschäftigte – dafür macht sich ein breites Bündnis in Sachsen stark und hat nun einen Volksantrag auf den Weg gebracht. Während in den meisten Bundesländern nämlich bereits ein solcher Anspruch besteht, hinken Bayern und Sachsen als einzige Länder hinterher. Daher hat Sachsen nun mit einer Sammlung von Unterschriften begonnen, das Recht auf einen bezahlten Bildungsurlaub durchzusetzen, berichtet die LVZ.
Fünf Bildungsurlaubstage gefordert
Beim Wort Bildungsurlaub mögen manche an freie Tage denken. Dabei geht es aber gar nicht darum, die Füße hochzulegen, sondern die gewährten Tage für Fort- und Weiterbildungen zu nutzen. Der reguläre Urlaubsanspruch der Arbeitnehmenden bleibt davon unberührt, denn die Zeit für den Bildungsurlaub muss zusätzlich gewährt werden. Inhaltlich müssen die Weiterbildungen auch nicht unbedingt mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen. Neben Angeboten, die die Teamfähigkeit und Kreativität fördern sollen, können auch Sprachkurse, konkrete fachliche Fortbildungen oder persönlichkeitsbildende Kurse besucht werden.
Da es bereits in 14 der 16 Bundesländer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt, will Sachsen nun nachziehen und fordert fünf Bildungsurlaubstage für die Beschäftigten des Freistaates. Davon könnten künftig bis zu zwei Millionen Arbeitnehmende profitieren. Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zeigen die Freistellungen in anderen Bundesländern jedoch, dass nur etwa zwei Prozent der Beschäftigten davon Gebrauch machen.
Vergangenes Vorhaben ist bereits gescheitert
Wie die LVZ berichtet, sprechen sich in Sachsen unter anderem Feuerwehr- und Sportverbände für den Anspruch auf Bildungsurlaub aus. Vor allem Ehrenamtlichen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, sich weiterzubilden, ohne dafür ihre Freizeit zusätzlich aufopfern zu müssen. Der Gesetzesentwurf spricht von einer „Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten”.
Seit mehreren Jahren wird über die Einführung des Bildungsurlaubs gestritten. 2019 legte der DGB zusammen mit anderen Befürwortern einen eigenen Gesetzentwurf vor, scheiterte damit jedoch. Insbesondere die CDU um Ministerpräsident Michael Kretschmer blockierte das Vorhaben.
Mindestens 40.000 Unterschriften erforderlich
Nun verspricht sich das Bündnis aus 50 Partnerorganisationen – darunter verschiedene Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften, wie der DGB, Verdi und IG Metall – mit der Unterschriftensammlung den ersehnten Erfolg. Auch die Koalitionspartner SPD und Grüne sowie die Linke schließen sich dem Vorhaben an und machen Werbung für das Anliegen. Der zur Stellung eines Volksantrages notwendige fertige Gesetzesentwurf existiert bereits. Bis Mai 2024 will das Bündnis mindestens 40.000 Unterschriften vorweisen können. Anschließend kann der Landtag über das neue Gesetz debattieren und abstimmen.
Kommentar schreiben