Der Deutsche Richterbund (DRB) rügt die Bundesregierung für deren aktuelles Vorgehen bei Gesetzgebungsverfahren. Zu oft werden entsprechende Vorhaben im Eiltempo durchgeführt, was wiederum die Qualität der Gesetze negativ beeinflusst. Auch die mangelnden Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände kritisiert der Richterbund und gibt zu bedenken, dass durch mangelhafte Gesetze auch die Arbeit der Gerichte erschwert wird.
Gesetze im „Schweinsgalopp”
DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn spricht von Gesetzen, die in den vergangenen Monaten und Jahren immer wieder in „Hauruckverfahren” beschlossen wurden und dadurch sowohl handwerkliche Fehler, als auch Regelungslücken oder Widersprüchlichkeiten aufweisen. Allzu oft müssten die Gerichte derartige Unzulänglichkeiten anschließend ausbaden.
Eigentlich werden Gesetzesvorschläge von einem oder mehreren zuständigen Ministerien erarbeitet. Um auf Probleme bei der Umsetzung oder auch Regelungslücken hinweisen zu können, bekommen normalerweise auch Verbände die Gelegenheit, Stellung zu den Vorhaben zu beziehen. Doch ein ums andere Mal werde diese Vorgehensweise nicht eingehalten. Rebehn plädiert daher: „Die Ampelkoalition sollte einer soliden Qualitätskontrolle im Gesetzgebungsverfahren wieder mehr Raum geben.”
Dabei hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Problem bereits erkannt: „Wir haben in den letzten Jahren häufig quasi im Schweinsgalopp Gesetze gemacht.” Außerdem sei es erforderlich, bei der Formulierung von Gesetzesentwürfen „wieder in den regulären Modus mit seinen Fristen” zurückzufinden, zitiert der Spiegel den Politiker.
Qualität und Akzeptanz dürfen nicht leiden
Für Bauchschmerzen bei DRB-Bundesgeschäftsführer Rebehn sorgt gerade vor allem eine Änderung des Gesetzes für den Bundesnachrichtendienst BND, mit dem der Auslandsgeheimdienst besser vor Spionage geschützt werden soll. So hatte das Kanzleramt den entsprechenden Gesetzesentwurf verschickt und den Verbänden gerade einmal 24 Stunden Zeit zur Stellungnahme gegeben. Grund dafür sei gewesen, dass das Bundesverfassungsgericht eine Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2023 gesetzt hatte und der Gesetzesentwurf daher „unter enormem Zeitdruck” erstellt und in der Bundesregierung abgestimmt werden muss, erklärt eine Regierungssprecherin.
Nach Auffassung von Rebehn dürfen zeitliche Zwänge aber nicht dazu führen, dass die Qualität und die Akzeptanz der Gesetze leiden. Der Bundesgeschäftsführer sieht die Problematik vor allem darin, dass die Ampelregierung sich meist erst spät auf Kompromisse einigt und diese dann umso schneller ins Gesetzblatt gebracht werden müssen.
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