In Deutschland haben Beschäftigte in 14 der 16 Bundesländer Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage, die sie für Bildungsurlaub einsetzen können. Schätzungen zufolge beanspruchen aber lediglich ein bis zwei Prozent der Beschäftigten die zusätzlichen Tage. Ein Grund hierfür kann das fehlende Wissen in arbeitgebenden Unternehmen sein. Daher haben wir hier die wichtigsten Fakten zusammengetragen.
Fakt 1: Sachsen und Bayern machen nicht mit
Ob und wie der Anspruch auf Bildungsurlaub geregelt ist, ist Sache der Länder. Entsprechend gibt es in den Ländern, in denen es überhaupt den Anspruch gibt, unterschiedliche Regeln. In Sachsen und Bayern gibt es aktuell noch keinen Anspruch; in Sachsen soll ein Volksantrag das Ganze aber ins Rollen bringen.
Fakt 2: Sinn und Zweck
Durch den Bildungsurlaub sollen sich arbeitnehmende Personen nicht nur fachlich, sondern auch persönlich weiterbilden können. Dafür stehen eine ganze Reihe unterschiedlicher Kurse und Seminare zur Verfügung. Wichtig ist, dass es sich um einen anerkannten Kurs handelt. Die konkrete Maßnahme muss dabei nichts mit dem eigentlichen Beruf zu tun haben.
Fakt 3: Fünf Tage pro Jahr
Mitarbeitende können fünf Tage im Jahr zusätzlich zu ihrem Urlaubsanspruch für Bildung beanspruchen. Ob diese Tage frei auf das Jahr verteilt werden können oder am Stück genommen werden müssen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Fakt 4: Bezahlter Urlaub
Die Kosten für die Weiterbildung tragen die Beschäftigten; die Kosten für den eigentlichen Urlaub, sprich die Lohnfortzahlung, trägt hingegen das arbeitgebende Unternehmen.
Fakt 5: Antrag darf nicht einfach abgelehnt werden
Der Bildungsurlaub muss beim arbeitgebenden Unternehmen beantragt werden. Welche Fristen dabei beachten werden müssen, ist wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Abgelehnt werden darf der Antrag nur, wenn betriebliche Gründe, etwa ein hoher Krankenstand, die Auftragslage oder geplante Urlaube anderer Teammitglieder, dagegen sprechen. Kein Ablehnungsgrund hingegen ist das Bezweifeln des Sinns der konkreten Bildungsmaßnahme.
Fakt 6: Wie erholsam darf der Bildungsurlaub sein?
Wie erwähnt muss der Bildungsurlaub nicht zwangsläufig etwas mit dem eigenen Job zu tun haben. Man kann diesen Anspruch auch für die persönliche Weiterbildung nutzen. So werden auch Bildungsfahrten nach Krakau angeboten. Man kann verschiedene Sprachkurse belegen oder aber auf ein Achtsamkeitsseminar nach Indien fahren. Der Bildungsurlaub darf also durchaus der mentalen Gesundheit dienen und dabei auch erholsam sein.
Eine Übersicht über die Möglichkeiten bietet das Start-Up Bildungsurlauber aus Berlin.
Fakt 7: So wird das Ehrenamt gestärkt
Ein Ziel, das mit dem Anspruch auf Bildungsurlaub verfolgt wird, ist die Stärkung der Ehrenämter. Aber: Wie hängt das zusammen? Fünf Tage im Jahr dürften nicht ausreichen, um ein Ehrenamt auszufüllen. Das stimmt, aber: Für bestimmte Ehrenämter sind Weiterbildungen erforderlich. Will man beispielsweise Sterbende auf ihrem letzten Weg begleiten, braucht man ein entsprechendes Zertifikat. Der Bildungsurlaub darf auch für solche Weiterbildungen eingesetzt werden. So wird es Beschäftigten ermöglicht, sich die notwendige Zeit zu verschaffen, um überhaupt die Voraussetzungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit zu erfüllen.
Fakt 8: Aufklärung durch arbeitgebende Unternehmen nicht notwendig
Ein Grund, warum der Bildungsurlaub nicht oft beansprucht wird, ist möglicherweise die fehlende Aufklärungspflicht: Arbeitgebende Unternehmen müssen ihre Mitarbeitenden nicht über diesen Anspruch informieren.
Fazit: Positive Auswirkungen auf die Unternehmenskultur
Das Thema Bildungsurlaub ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gestaltet, wird aber kaum beansprucht. Ein Grund dafür kann sein, dass es keine Informationspflichten für Unternehmen gibt. Ein anderer kann aber auch sein, dass Mitarbeitende keinen falschen Eindruck hinterlassen wollen, wenn sie eben nicht den Fünf-Tage-Weiterbildungsmarathon in BWL machen, sondern stattdessen Yoga für ihren Rücken. Schließlich könnte man das auch in der Freizeit machen.
Aber: Vom Gesetzgeber ist es ausdrücklich gewollt, dass diese Zeit auch für Kurse genutzt werden kann, die eher der persönlichen Weiterentwicklung dienen. Beschäftigte sollen frei wählen dürfen. Dafür müssen sie den Kurs dann aber auch selbst bezahlen. Für arbeitgebende Unternehmen kann die aktive Kommunikation über das Bestehen des Anspruchs auch positive Effekte haben: Ja, möglicherweise ist der Beschäftigte fünf Tage im Jahr länger „weg“. Dafür ist er vielleicht zufriedener und nimmt etwas Wissenswertes aus dem Kurs mit in den Arbeitsalltag. In Zeiten, in denen das Thema mentale Gesundheit auch mehr und mehr in den Fokus rückt, ist es ohnehin ratsam, aufgeschlossener gegenüber Angeboten zu sein, die genau dafür da sind.
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