Gestern war mehr Glitzer. Das werden wir bald sagen. Hintergrund ist das Verbot von Mikroplastik, welches die EU beschlossen hat. Wer durch seine Timeline bei Instagram und Co. scrollt, wird vielleicht schon gesehen haben, dass das unter anderem in der Bastel-Community nicht gut ankommt. Auch die Kosmetik-Branche ist nicht begeistert, Immerhin betrifft das Verbot auch Glitzer. Wir haben uns noch einmal genauer angeschaut, welche Produkte betroffen sind.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels wurde der 15. Oktober 2023 als Stichtag genannt. Da die Verordnung am 27.09.2023 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und am zwanzigsten Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten soll, wurde das Datum entsprechend auf den 17.10.2023 angepasst. Außerdem haben wir am 14.10.2023 den Abschnitt „Muss Lagerware vernichtet werden?“ hinzugefügt.

Ab Mitte Oktober: Welt ohne Glitzer

Stück für Stück werden verschiedene Produkte, die aus Mikroplastik bestehen, verboten. Die erste Stufe gilt ab dem 17. Oktober 2023 und betrifft Mikroperlen und loses Glitter. Dass diese Materialien betroffen sind, liegt an der Definition von Mikroplastik. Gemeint sind damit „alle synthetischen Polymerpartikel unter fünf Millimeter, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind“.

Besonders das Glitzer-Verbot schlägt Wellen, da es viele Berufsgruppen betrifft: So arbeiten unter anderem Nagelstudios oftmals mit Glitzer, auch Karnevalsvereine und Make-Up-Artisten dürften Auswirkungen des Verbotes spüren. Laut dem Bundesumweltministerium soll das absichtliche Zusetzen von abrasiven Mikroplastikpartikeln in sämtlichen Kosmetik-Produkten europaweit seit dem 17.10.2023 durch eine Regelung im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EU) Nr. 1907/2006) verboten sein. Nicht vom Verbot betroffen sind flüssige Kunststoffe.

Muss Lagerware vernichtet werden? (Update: 14.10.2023)

Was ist nun aber mit dem Material, was noch auf Lager ist? Zahlreiche Anbieter:innen werben derzeit mit großen Rabatten, um die Produkte noch bis zum 17. Oktober an die Kundschaft zu bringen. Und was ist danach? Muss die Ware dann weggeworgen werfen? Nein! Laut einem Schreiben der EU-Komission, welches uns vorliegt, darf Ware, die vor dem 17. Oktober 2023 importiert oder erworben wurde, auch nach dem Stichtag weiter verkauft werden – und zwar solange, bis die Vorräte leer sind. 

Sportplätze haben acht Jahre Zeit

Etwas anders sieht es in der Sportbranche aus: Hier betrifft das Verbot insbesondere Einstreumaterial für Kunstrasenplätze. Ab 2031 darf kein Mikroplastik-Einstreumaterial für die Verwendung auf Sportplätzen mehr in Verkehr gebracht werden. Entsprechend haben Sportplatzbetreiber:innen noch etwas Zeit. Diese lange Übergangsfrist erntet Kritik, da es bereits jetzt Alternativen gibt.