Es ist noch nicht lange her, da machte Jan Böhmermann in gleich zwei Folgen seines ZDF Magazin Royale auf den Umgang mit einer extremistischen Chatgruppe von Polizeibeamten aus Frankfurt am Main aufmerksam. Nun hat der Bundesrat einen entscheidenden Schritt unternommen, wie solche und ähnliche Vorkommnisse anders gehandhabt werden können.
Für das Betreiben von Hass-Chatgruppen im öffentlichen Dienst soll ein eigener Straftatbestand her. Der entsprechende Entwurf soll vom Bundesrat in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.
Aktuelle Schwächen des Strafrechts
Aktuell ist es nicht einfach, Hass-Chatgruppen strafrechtlich zu verfolgen. Dies ist ein großes Manko. Wie viel Vertrauen kann man in einem Rechtsstaat haben, dessen Bedienstete, unter anderem Angehörige der Polizei, Justizvollzugsanstalten und der Bundeswehr, extremistische und menschenverachtende Inhalte untereinander teilen und feiern?
Dieses Verhalten mit strafrechtlichen Konsequenzen abzustrafen, bleibt aktuell oft aus, da das Tatbestandsmerkmal des „Verbreitens von Inhalten“ oft fehle. Schließlich handelt es sich meist um geschlossene Chatgruppen. Auch sei der Nachweis, dass es sich um eine vorsätzliche Verbreitung handle, oft nicht zu erbringen.
Neue Strafrechtsverschärfung gegen Hass-Chatgruppen
Als Lösung für dieses Problem schlägt der Bundesrat einen neuen Straftatbestand vor. Dieser würde die Äußerung und das „Zugänglichmachen“ von volksverhetzenden Inhalten und das Verwenden von Symbolen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellen, sofern dies im Zusammenhang mit der Dienstausübung steht.
In Zukunft soll es ausreichen, wenn die Handlungen der Amtsträger objektiv geeignet sind, das Vertrauen der Allgemeinheit in die rechtsstaatliche Handlungsweise der Behörden zu erschüttern – ein tatsächlicher Erfolgseintritt ist nicht zwingend notwendig.
So geht es weiter
Aktuell wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung übermittelt, die dazu Stellung nehmen wird. Anschließend wird der Bundestag über die Gesetzesvorlage entscheiden. Ohne festgelegte Fristen für diese Verfahren bleibt abzuwarten, wie die Politik reagiert. Doch sollte das Parlament das Gesetz verabschieden, hätte der Bundesrat eine drastische und wichtige Veränderung eingeleitet, um extremistische Hass-Chatgruppen im öffentlichen Dienst zu bekämpfen und das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken.
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