Update vom 24.04.2024: Am gestrigen Dienstag hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit den Entwurf für eine Richtlinie für das Recht auf Reparatur verabschiedet. Noch fehlt die Zustimmung der EU-Staaten, die allerdings als reine Formalität gilt. Anschließend wird der Rechtstext im EU-Amtsblatt veröffentlicht und soll noch im zweiten Quartal in Kraft treten. Die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Der nachfolgende Artikel bezieht sich auf den Stand vom 26.10.2023.

 

Damit kaputte Geräte nicht sofort weggeschmissen werden und stattdessen eine Reparatur für Verbraucher:innen attraktiver wird, will die Europäische Kommission ein Recht auf Reparatur schaffen (wir berichteten). Ein entsprechendes Gesetz ist schon länger im Gespräch und nun kommt wieder Bewegung in die Sache: Gestern hat der Binnenmarktausschuss für den Gesetzesvorschlag der Kommission vom März gestimmt. In Zukunft werden Verbraucher:innen einen Anspruch darauf haben, ihre defekten Geräte nach dem Ablauf der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungspflicht reparieren zu lassen.

Hersteller müssen Ersatzteile bereitstellen

Mit 38 Stimmen dafür und zwei Stimmen dagegen wurde gestern im Binnenmarktausschuss über den Gesetzesvorschlag abgestimmt, berichtet die FAZ. Reparaturen sollen dadurch gefördert und unterstützt werden. Vor allem aber soll dadurch auch ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, nachhaltig mit Ressourcen umzugehen. 

Konkret gibt das Gesetz den Verbraucher:innen das Recht auf eine innerhalb eines angemessenen Zeitraums kostenpflichtige Reparatur. Hersteller wiederum sind dazu verpflichtet, die dafür notwendigen Ersatzteile bereitzustellen. Da aktuell eine Reparatur oftmals an fehlenden Ersatzteilen scheitert, reagiert die EU-Kommission mit der Vorgabe, dass unabhängige Werkstätten einen direkten Zugriff auf Ersatzteile haben oder sie Anleitungen zum Nachbau bekommen sollen. 

Bei einer Reparatur können sich die Verbraucher:innen direkt an den Hersteller wenden. Diese sollen dadurch angehalten werden, ihre Produkte besonders reparaturfreundlich zu gestalten. Hersteller haften wie Werkstätten nach der Reparatur ein Jahr lang. Nationale Behörden sollen die Preisgestaltung überwachen, um überhöhte Preise für Ersatzteile zu verhindern. Damit ein starker Wettbewerb gewährleistet werden kann, sollen alle Informationen und Ersatzteile zu erschwinglichen Preisen verfügbar sein. 

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Ausschuss schwächt Vorschlag ab

Die Vorgaben gelten jedoch nicht für jede Art von Produkten. Der Anwendungsbereich wurde auf Güter beschränkt, für die es Vorgaben zur Reparierbarkeit innerhalb der „EU-Ökodesign-Regeln“ gibt. Dazu zählen Haushaltsgeräte, Smartphones und Laptops.

Bei der Hierarchie hat der Ausschuss den Gesetzesvorschlag etwas abgeschwächt. Ginge es nach der EU-Kommission, hätte eine Reparatur immer vor dem Austausch eines defekten Produkts erfolgen müssen, wenn dieses nicht teurer gewesen wäre. Der Ausschuss schränkt das nun ein und schreibt vor, dass das defekte Gerät ausgetauscht werden kann, wenn eine Reparatur „erhebliche Unannehmlichkeiten“ für die Verbraucher:innen mit sich bringt. 

Die Bestätigung durch das Plenum bis Ende November gilt lediglich als Formsache. Das Parlament wird im Anschluss mit dem Ministerrat über eine gemeinsame Linie verhandeln, damit das Gesetz in Kraft treten kann. Bis Ende November sollen auch die einzelnen Staaten ihre Position vorlegen.

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