Seit Beginn des Jahres ist das Lieferkettenschutzgesetz (kurz LkSG) in Kraft. Damit werden Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Gewerkschaften und NGOs (Nichtregierungsorganisationen) können auf Grundlage des Gesetzes gegen Rechtsverletzungen von Unternehmen vorgehen.
Gegen Rewe und Edeka wurden Rechtsverletzungen der betroffenen Arbeitnehmer:innen zusammen von der ecuadorianischen Gewerkschaft Astac geltend gemacht. Die Beschwerde wurde außerdem von der NGO Oxfam, dem katholischen Hilfswerk Misereor und dem European Center for Constitutional Human Rights (ECHHR) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht, wie LTO berichtet.
Arbeit im Pestizidnebel und Hungerlöhne
Vorgeworfen werden den Supermarktketten, dass auf Ananas- und Bananenplantagen von Zulieferern in Ecuador und Costa Rica die Menschenrechte missachtet werden. Die Mitarbeiter:innen sollen lediglich einen Hungerlohn erhalten haben. Zudem wird den Unternehmen vorgeworfen, dass die Arbeitnehmer:innen auch arbeiten mussten, während die Plantagen mit potenziell giftigen Pestiziden eingesprüht wurden, wie die Tagesschau berichtet.
Die Organisationen gaben außerdem an, dass Gewerkschaftsmitglieder entlassen oder misshandelt wurden, wenn sie sich gegen die Missstände zur Wehr setzten.
Unternehmen weisen Vorwürfe zurück
„Wir können bestätigen, dass wir von Oxfam über unsere Meldeplattform entsprechende Hinweise erhalten haben“, gab Edeka gegenüber der Tagesschau an. Nach Prüfung mit den Farmen, von denen die Bananen bezogen werden, sollen sich die Vorwürfe nicht bestätigt haben. Die Vorwürfe seien nicht nachvollziehbar. „Wir distanzieren uns grundsätzlich von jeglichen Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen und sind sehr daran interessiert, dass uns etwaige Missstände zur Kenntnis gebracht werden, um diesen umfassend nachzugehen“, so das Unternehmen.
Auch Rewe weist die Vorwürfe zurück und gab an, mit den Lieferanten bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen zu haben. Zudem gab der Konzern an, sich bereits 2019 für nachweislich verbindliche Rahmenbedingungen ausgesprochen zu haben, da er der Auffassung ist, eine nationale Gesetzgebung reiche nicht aus.
BAFA muss Hinweisen nachgehen
Das BAFA muss den Hinweisen jetzt nachgehen und kann den Unternehmen Anweisungen geben, wie sie nun vorgehen sollen. Abhängig von der Schwere der Verstöße können den Unternehmen Bußgelder bis zu acht Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes auferlegt werden. Eine weitere Sanktion, die in Betracht kommt, ist, die Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen.
Das Lieferkettengesetz verpflichtet die Unternehmen allerdings lediglich dazu, ihren Einfluss zur Wiedergutmachung zu nutzen, allerdings nicht dazu, die Wiedergutmachung der Schäden selbst vorzunehmen. Der Wirtschaftsexperte Armin Paasch von Misereor ist daher der Auffassung, dass das Lieferkettengesetz den Schadensersatzklagen von Betroffenen nicht wesentlich hilft. Das derzeit diskutierte EU-weite Lieferkettengesetz könnte helfen, diese Lücke zu schließen, so Paasch.
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Wenn Produzenten in anderen Ländern ihren Mitarbeitern Hungerlöhne bezahlen, liegt das nicht in Rewes und Edekas Macht. Andere Produzenden in Ecuador zahlen das gleiche, da können Importeure in Deutschland nichts für.
Wir können es schlichtweg nicht ändern, wenn andere Länder ausserhalb der EU noch unsozialer sind. Lediglich die Importe einstellen könnte Rewe und Edeka - wenn alle das tun würden, würde das Unternehmen insolvent gehen und die Hungerlöhner sind arbeits- und anschliessend die ganze Familie obdachlos. Villeicht sind dann ja alle zufrieden?
Ein "Lieferkettenge setz" bringt in der Realität nix, nada, nothing...weil man die fiese, böse Welt nun mal nicht per Gesetz ändern kann, auch die Bürokratieträum er der EU nicht
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