Die Bundesnetzagentur geht erstmals mit einem Bußgeldverfahren gegen deutsche Handynetzbetreiber vor. So soll dafür gesorgt werden, dass die Lücken im Handynetz ausgearbeitet werden. Geplant sind Verfahren gegen die Telekom, Telefónica (O2) und Vodafone, wie n-tv berichtet. Die Unternehmen können nun zum Vorwurf, sie hätten die Versorgungsauflagen schuldhaft nicht rechtzeitig erfüllt, eine Stellungnahme abgeben.
500 Funklöcher und kein Netz in Tunneln
Konkret geht es um rund 500 4G-Funklöcher, in denen mit keinem der drei Anbieter der Empfang von 100 Megabit pro Sekunde möglich ist. Mit Beginn dieses Jahres hätte es diese Funklöcher nicht mehr geben dürfen, so die Bundesnetzagentur mit Verweis auf die Versorgungsauflagen. Außerdem gibt es in einigen Tunneln, durch die Bundesstraßen führen, kein gutes Netz, obwohl auch das Teil der Vorschriften ist.
Die Unternehmen weisen die Vorwürfe zurück und berufen sich auf Ausnahmeregeln. Denn wenn der Ausbau aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, dann gilt die Auflage als erfüllt – auch ohne Netz. Das kann passieren, wenn kein Grundstück vermietet wurde, auf dem ein Funkmast gebaut werden kann. Die Bundesnetzagentur wiederum ist der Auffassung, dass diese Ausnahme nicht auf alle Fälle zutrifft.
Bußgelder bei Nichtbeachtung
Politiker:innen und Verbraucherschutzorganisationen reagieren positiv auf die Verfahrenseinleitung. Branchenkreisen zufolge werden die Bußgelder, wenn sie tatsächlich verhängt werden, jedoch niedrig ausfallen. Das Verfahren soll eher eine Signalwirkung an die Unternehmen sein, damit diese den Ausbau vorantreiben. Denn auch in der Vergangenheit soll in ähnlichen Fällen ein Auge zugedrückt worden sein.
Die Firmen können nun zunächst eine Stellungnahme abgeben, eine Entscheidung erfolgt dann im nächsten Jahr.
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