Das Jahr 2024 bringt eine Vielzahl von Neuerungen und Herausforderungen für Arbeitgeber:innen und Unternehmen mit sich. Von gesetzlichen Änderungen über technologische Entwicklungen bis hin zu sich wandelnden Arbeitspraktiken – die kommenden Veränderungen versprechen eine bedeutende Auswirkung auf die Unternehmenslandschaft. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die bevorstehenden rechtlichen Entwicklungen.
Bereits ab Dezember 2023: Interne Meldestelle für kleinere Unternehmen
Seit dem 2. Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz, welches Unternehmen umfangreich zum Schutz von Whistleblowern verpflichtet. Besondere Relevanz hat dabei die Einrichtung einer sogenannten „internen Meldestelle“: Diese Pflicht besteht bereits für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden.
Ab dem 17. Dezember 2023 betrifft diese Verpflichtung auch kleinere Unternehmen mit einer Belegschaft ab 50 Beschäftigten. Unternehmen, die dieser Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle nicht nachkommen, setzen sich einem Bußgeldrisiko von bis zu 20.000 Euro aus. Diese Neuerung soll den Hinweisgeberschutz stärken und ein Umfeld schaffen, in dem potenzielle Verstöße sicher gemeldet werden können.
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Die gesetzliche Grundlage zur Arbeitszeiterfassung steht bevor, um Klarheit in diesem Bereich zu schaffen. Obwohl die Arbeitszeiterfassung laut Urteil des EuGHs bereits eine langjährige Pflicht ist, soll die gesetzliche Grundlage zusätzliche Rechtssicherheit bieten. Auf diese Regelung warten Unternehmen nun bereits seit einiger Zeit. Sie ist quasi über-überfällig. Es wird erwartet, dass diese Regelung möglicherweise noch 2023, jedoch eher 2024 verabschiedet wird. Diese Neuerung zielt darauf ab, klare Richtlinien für die Erfassung von Arbeitszeiten festzulegen und sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Sicherheit in Bezug auf Arbeitszeitregelungen zu bieten.
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Ab dem 1. Januar 2024 wird das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wirksam, das erhebliche Auswirkungen auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) hat. Besonders betroffen sind GbRs, die nun die Möglichkeit haben, sich in einem speziellen Gesellschaftsregister einzutragen und unter dem Namen „eGbR“ zu firmieren.
Diese Verpflichtung zur Eintragung als "eGbR" gilt insbesondere, wenn die GbR Grundstücksgeschäfte durchführen möchte. Es besteht jedoch keine generelle allgemeine Eintragungspflicht darüber hinaus. Diese neue Regelung zielt darauf ab, eine klarere und transparentere Rechtslage für GbRs zu schaffen, insbesondere im Kontext von Grundstücksgeschäften, ohne eine umfassende Eintragung aller GbRs zu erzwingen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte
Ab dem 1. Januar 2024 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Kraft. Dieses Gesetz, das bereits seit 2023 für Konzerne mit mehr als 3.000 Mitarbeitern gilt, wird nun auf eine breitere Unternehmensbasis ausgeweitet und betrifft etwa 2.900 Unternehmen in Deutschland.
Unternehmen, die unter diese Regelung fallen, haben die Verpflichtung, ihre Lieferketten auf mögliche Verletzungen von Menschenrechten sowie Umweltverstöße zu überprüfen. Zusätzlich müssen sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu minimieren. Das Gesetz zielt darauf ab, eine verantwortungsvolle und ethische Gestaltung von Lieferketten sicherzustellen und setzt einen klaren Fokus auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der gesamten Lieferkette.
Fazit: Es bleibt spannend
Das bevorstehende Jahr verspricht nicht nur für den E-Commerce spannende Veränderungen, sondern hält auch für Unternehmen eine Vielzahl von Neuerungen bereit. Neben den bereits genannten Gesetzen rückt auch das angekündigte Wachstumschancengesetz in den Fokus. Dieses Gesetz wird sich auf Finanzaspekte konzentrieren und den Abbau von Bürokratie vorantreiben.
Abschließend offenbart sich somit eine vielschichtige Entwicklungslandschaft für Unternehmen.
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verhöhnenderweise gibt es noch ein "Wachstumschanc engesetz", obwohl jeder weiß, ein kleiner Unternehmer und Soloselbstständ iger hatte keine Chance mehr, über dem Wust an Bürokratiem,Reg ister- und sonstige Pflichten Überblick zu haben, befolgen zu können, geschweige denn das nötige Kleingeld dafür zu haben.
Kann man gegen die EU keine Sammelklage einführen? Es gibt so viele Vorgaben, die wie ein Rattenschwanz aufgebaut sind, ähnlich Hartz IV Anträge ( aus einen 2seitigen Antrag werden 20 weitere Formulare, letztendlich ein ganzer Dokumentenstape l)...und dabei noch so nutzlos
Nicht mehr normal sowas
Einem Wachstumschance ngesetz können nur noch ein paar übriggebliebe Konzerne Folge leisten , 100000de von kleinen Unternehmen wurden und werden ausgemerzt.
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