Knapp zwei Jahre ist es nun her, dass die Ampel versprach, den Besitz und Anbau von Cannabis legalisieren zu wollen. Aus dem Versprechen wurde ein Gezerre an Detailfragen, wie etwa der europarechtlichen Konformität. Zuletzt wurde die Legalisierung durch eine Terminverschiebung auf März 2024 datiert. Nun hat sich die Ampel geeinigt. Einen Verkauf in lizenzierten Geschäften wird es zwar nicht geben, allerdings gibt es dafür andere Lockerungen.
Die abschließende Verabschiedung im Bundestag steht allerdings noch aus.
Doppelt so viel im Eigenanbau
„Wir machen Schluss mit der schädlichen Prohibition von Cannabis“, kommentierte laut Tagesschau die amtierende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), die Einigung in der Ampel. Jahrzehntelang hätten sich Menschen für diese Legalisierung eingesetzt. Nun ist sie da und enthält überraschende Lockerungen.
So wurde die legale Besitzmenge im Eigenanbau verdoppelt. Ursprünglich sollten Personen, die privat Cannabis anbauen, lediglich 25 Gramm legal besitzen können. Nun sind es 50 Gramm. Wer im privaten Raum mit mindestens 60 Gramm und im öffentlichen Raum mit mindestens 30 Gramm erwischt wird, muss mit einer Ahndung nach dem Strafrecht rechnen. Unter diesen Schwellen (und über den Grenzen für den legalen Besitz) gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit.
Die Geldstrafen sollen zudem bei maximal 30.000 Euro statt 100.000 Euro gedeckelt werden. Für den Straßenverkehr soll das Bundesverkehrsministerium bis März einen THC-Grenzwert vorschlagen. Hier gab es zuletzt laut dem Logistik-Watchblog auch einiges an Zündstoff.
Reduzierung der Abstände
Großer Diskussionspunkt waren außerdem die Konsumverbotszonen. So sollen um Schulen, Kitas, Spielplätze und ähnliche Einrichtungen an öffentlichen Orten kein Konsum stattfinden. Die ursprünglich 200 Meter Abstand wurden auf 100 Meter reduziert.
Für Minderjährige bleibt der Konsum, sowie der Besitz, weiterhin verboten. „In den Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lässt“, meint Kappert-Gonther weiter.
Um den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten, wurden neue Strafvorschriften eingeführt. Die Idee dahinter ist die, dass Erwachsene über 21 Jahre als voll schuldfähige und verantwortliche Mitglieder der Gesellschaft eine besondere Mitverantwortung für Kinder und Jugendliche, berichtet die LTO. So müssen Erwachsene über 21 Jahre, die Minderjährige zum Konsum oder Anbau anstiften, künftig mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren rechnen. Die Mindeststrafe für eine gewerbsmäßige Abgabe von Cannabis an Minderjährige wurde von einem auf zwei Jahre heraufgesetzt.
Ab wann gilt es?
Wie Merkur berichtet, sollen Eigenanbau und Besitz ab dem 1. April 2024 legal sein. Ein gemeinsamer Anbau in den sogenannten Cannabisclubs soll ab dem 1. Juli zur Wirklichkeit werden. Kritik an der Einigung gab es naturgemäß aus der Union: „Während Deutschland in der Staatskrise steckt, kümmert sich die Ampel ums Kiffen“, sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber.
Darf Cannabis dann online verkauft werden?
Die kommerzielle Verwertung von Cannabis wird durch das Gesetz nicht legal. Die Regierung hat den ursprünglichen Plan, Cannabis in lizenzierten Shops legal zum Kauf anzubieten, nicht umgesetzt. Die Abgabe darf aber im Rahmen der Mitgliedschaft in sogenannten Cannabisclubs erfolgen. Cannabis darf dort nur in einer „neutralen Verpackung“ mit Beipackzettel ausgegeben werden. Auf diesem sollen Daten wie Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte und Wirkstoffgehalt angegeben werden. Die Herstellung von Keksen und Süßigkeiten innerhalb der Clubs ist nicht erlaubt.
Was aber weiterhin erlaubt sein wird, ist der kommerzielle Verkauf von Zubehör für Anbau und Lagerung.
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Antwort der Radaktion
Hallo Zwickl,
vielen Dank für den Hinweis! Wir haben in den Artikel angepasst.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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