In dieser Woche haben Unterhändler aus dem EU-Parlament, dem Ministerrat und der Kommission weiter an der Ökodesign-Verordnung gefeilt. Neben dem Vernichtungsverbot fabrikneuer Textilien standen auch Regelungen zur Reparierbarkeit von Produkten auf der Agenda.
Ausweg aus der Wegwerfgesellschaft
Das Ziel der Ökodesign-Verordnung ist eindeutig: Die Gesellschaft soll sich weg vom Wegwerftrend hin zu mehr Nachhaltigkeit in der gesamten Wirtschaft bewegen. Um dies zu erreichen, müssen Produkte zwangsläufig einen längeren Lebenszyklus haben. Die EU hat konkrete Maßnahmen festgelegt, um dieses Ziel zu realisieren: Produkte müssen langlebiger sein, einfacher reparierbar, aufrüstbar und recycelbar. Die Problematik der geplanten Obsoleszenz spielt hierbei eine wichtige Rolle. Das Ziel ist es, laut Heise, zu verhindern, dass Produkte durch Designmerkmale, fehlende Verbrauchsmaterialien oder Ersatzteile oder ausbleibende Software-Updates an Funktionalität oder Leistungsfähigkeit verlieren. Verbrauchsmaterialien, wie passende Leuchtmittel und Kaffeepads sowie Ersatzteile sollen daher für einen angemessenen Zeitraum verfügbar sein.
Digitaler Produktpass macht Nachhaltigkeit sichtbar
Auch die Konsument:innen sollen die Möglichkeit haben, mit ihrer Kaufentscheidung Einfluss zu nehmen. Dafür ist es wichtig zu wissen, wie nachhaltig ein Produkt ist. Über die Nachhaltigkeit soll ein digitaler Produktpass Auskunft geben. Außerdem soll es ein öffentliches Webportal geben, über welches Produktpässe bzw. deren Informationen miteinander verglichen werden können.
„Nachhaltige Produkte werden zur Norm. Sie werden es den Verbrauchern ermöglichen, Energie zu sparen, Reparaturen durchzuführen und kluge Umweltentscheidungen zu treffen“, zitiert Heise die Berichterstatterin des Parlaments, die Sozialdemokratin Alessandra Moretti.
Die vorgestellte Verordnung betrifft im Grunde genommen nahezu alle Produktkategorien wie Geschirrspüler, Fernseher, Telefone, Laptops, Fenster und Autoladegeräte. Ihr Ziel ist es, einen einheitlichen Rahmen für die Festlegung von Standards für diese Produktgruppen zu schaffen. Bereits gemäß der bestehenden Ökodesign-Richtlinie müssen diese Produkte energie- und ressourceneffizient hergestellt werden. Die neue Verordnung wird diese Vorgaben erweitern und in allen Mitgliedsstaaten direkt anwendbar machen. Es gibt Ausnahmen für Fahrzeuge, die bereits durch andere Gesetze geregelt sind, sowie für Produkte, die die Verteidigung oder nationale Sicherheit betreffen. Die Kommission kann zusätzliche Produktgruppen einbeziehen, um ihre Umweltverträglichkeit zu verbessern. Die Industrie und nationale Behörden haben eine Frist von 18 Monaten, um sich darauf einzustellen.
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Und dass es jedes Jahr eine neue Handy-Generatio n gibt, ist eigentlich auch nicht nötig. Dies betrifft natürlich auch andere Geräte.
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