Nachdem im vergangenen Dezember vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil zum sogenannten Kreditscoring gefällt worden war, passt der deutsche Gesetzgeber jetzt den rechtlichen Rahmen auf nationaler Ebene an. Auskunfteien wie die Schufa sollen künftig nicht mehr so einfach an personenbezogene Daten der Menschen gelangen wie bisher und Auskunft erteilen müssen, von wo sie die Daten beziehen. Verbraucher:innen sollen von den beschlossenen Änderungen profitieren und besser geschützt werden.
Hintergrund: Die Schufa vor dem EuGH
Vor dem EuGH wurden zwei Fälle aus Deutschland verhandelt (wir berichteten). In einem ging es um eine Frau, die gegen die Schufa klagte, weil ihr ein Kredit verwehrt worden war. Von der Schufa verlangte sie die Löschung eines Eintrags und den Zugang zu den über sie gesammelten Daten. Die Schufa jedoch teilte ihr lediglich ihren Score-Wert und allgemeine Informationen zu dessen Berechnung mit. Die konkrete Berechnungsmethode nannte die Schufa nicht. Wie das Gericht feststellte, handele es sich bei dem Verfahren der Schufa um eine unzulässige automatisierte Entscheidung. Diese benachteilige wiederum die Verbraucher:innen und sei nur in sehr engen Grenzen erlaubt und nicht als einziges Kriterium heranzuziehen.
Gesetzgeber bessert nach
Der deutsche Gesetzgeber sah sich nun in der Pflicht, Rechtssicherheit zu schaffen und beim Bundesdatenschutzgesetz nachzubessern. Gestern billigte die Bundesregierung einen strengeren rechtlichen Rahmen für das Kreditscoring, berichtet heise-online. Mit der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes sollen Verbraucher:innen besser vor Auskunfteien wie der Schufa geschützt werden.
So sollen Wirtschaftsauskunfteien in Zukunft zur Ermittlung der Zahlungsfähigkeit einer Person keine Daten wie den Namen, die Wohnadresse oder personenbezogene Daten aus sozialen Medien mehr benutzen dürfen. Auch die Informationen über Zahlungseingänge und -ausgänge der Bankkonten, Gesundheitsdaten oder Informationen über die ethnische Herkunft sind künftig tabu.
Schufa kann sich nicht mehr auf Geschäftsgeheimnis berufen
Konkret sollen Änderungen an § 34 Bundesdatenschutzgesetz vorgenommen werden. Durch eine Ergänzung sollen Betroffene auch dann ein Recht zur Auskunft haben, wenn durch die Informationen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse offenbart würden und wenn das Interesse der betroffenen Person das Geheimhaltungsinteresse überwiegt. Bislang hatte sich die Schufa bei sämtlichen Auskunftsersuchen immer auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis berufen.
Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) begrüßt die Änderung: „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen künftig ohne Umwege erfahren, welche Daten und Kategorien von Daten sich auf ihren Score-Wert ausgewirkt haben, wie diese gewichtet wurden und welche Aussagekraft der Score-Wert hat.“ Auch Diskriminierung durch Scoring solle in Zukunft durch die Reform vermieden werden.
Die Reform muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.
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Das erkläre mir mal einer. Also keine Auskünfte über einzelne Personen, sondern nur statistische Daten. Dann wäre doch der Sinn der Schufa ganz hinüber.
Und nein, die Kreditgeber würden weiterhin Kredite vergeben müssen, weil sie damit u.a. ihre Eigenkapitalquo te deckeln, um Geldschöpfung (Giralgeld) zu erzeugen und abstruse Gewinne einzufahren.
Auf Deutsch: bei 100000 HausbauKredit müssen 10000 im Säckel sein, 90000 hat die Bank gratis (Geldchöpfung) und schreibt auf deinem Konto gut, die anderen 70000 über z.B. 30 Jahre sind ebenfalls Gewinn, der natürlich mit den Jahren weniger wird.
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Das Ergebnis wird wohl sein, dass die Verbraucher gar keine Kredite mehr bekommen, weil das Risiko nicht abschätzbar ist.
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