Schulabschluss, Ausbildung oder Studium, Abschluss, Berufsleben – so soll es idealerweise laufen. Aber wie das Leben so spielt, verfügt eben nicht jeder über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Auch eine abgeschlossene Ausbildung ist kein Garant dafür, dass man in diesem Beruf verbleibt. Gearbeitet wird trotzdem, dann aber eben als ungelernte Arbeitskraft ohne Qualifikation. Das soll sich nun laut einem Gesetzesentwurf des Bildungsministeriums ändern.

1,5 mal Ausbildungszeit macht Qualifikation

Personen, die zwar keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem jeweiligen Beruf gearbeitet haben, sollen künftig Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Qualifikationen haben. Das betrifft auch Personen, die beispielsweise in Behindertenwerkstätten arbeiten.

Praktisch soll dabei das gleiche Gremium, das für die Prüfungen am Ende der jeweiligen Berufsausbildung zuständig ist, die Qualifikation feststellen und eine Bescheinigung aussprechen. „So wird aus einem verpassten Abschluss eine zweite Chance“, kommentierte Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) laut der LTO das Vorhaben. 

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Fachkräftemangel und Co.

Mit dem Vorhaben soll unter anderem dem Fachkräftemangel begegnet werden. Darüber hinaus identifiziert das geplante Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) aber auch noch andere Herausforderungen des Arbeitsmarktes. Zu diesen Herausforderungen gehören laut des Entwurfs die Digitalisierung, die demografische Entwicklung, die Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Als Maßnahme sieht der Entwurf einen Abbau von Bürokratie in der Ausbildung vor. Über den Entwurf müssen noch Bundestag und Bundesrat entscheiden.

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