Cookie-Banner beschäftigen immer wieder sowohl Datenschützer als auch die deutschen Gerichte. Erst vor kurzem hat die Verbraucherzentrale vor dem OLG Köln gegen WetterOnline gewonnen, weil die Cookie-Banner der Webseite nicht rechtmäßig gestaltet waren (wir berichteten). 

Nun hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hunderte Seiten auf Rechtskonformität überprüft. Dabei wurde überprüft, ob es eine Möglichkeit gibt, alle Cookies abzulehnen, die gleichwertig zur Zustimmung ist, wie Heise berichtete

350 Seiten nicht rechtskonform

Die Prüfung wurde automatisiert durchgeführt und schon im ersten Durchlauf fanden sich 350 Seiten, die keine rechtskonformen Cookie-Banner hatten. Die Webseitenbetreiber bekommen nun zunächst die Möglichkeit, die Webseite anzupassen. Ob es zu weiteren Abmahnmaßnahmen kommen wird, werden die Sachbearbeiter der zuständigen Stelle entscheiden. 

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundes und der Länder (DSK) hat Ende 2021 auf Grundlage des Gesetzes zum Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) und der DSGVO erklärt, dass es neben der Schaltfläche „Alles Akzeptieren“ nicht nur die Schaltfläche „Einstellungen“ oder „weitere Informationen“ geben darf. Da es sich hier nicht um den gleichen „Kommunikationseffekt“ handelt. Die Schaltfläche zum Ablehnen der Cookies muss gleichwertig gestaltet sein.

Auch Apps nicht rechtskonform

Auch Smartphone-Apps wurden überprüft. Bei den 15 überprüften Apps wurden bei fast allen Verstöße gegen den Datenschutz festgestellt. Teilweise ging es dabei auch um besonders sensible Daten mit Gesundheitsbezug. Die Datenschützer haben überprüft, ob, und wenn ja, welche Daten, bereits beim Öffnen der App erhoben werden, noch bevor der Einwilligungsbanner aufgerufen wird. Bei fast allen Apps wurden Daten erhoben, bevor die Einwilligung der Nutzer:innen dazu erfolgte. 

Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch den Rundum-Service für den Datenschutz in Unternehmen. Mit dem Datenschutz-Paket Pro stehen Unternehmern nicht nur passende Datenschutzerklärungen, umfangreiche Vorlagen und Checklisten zur Verfügung, sondern auch ein externer Datenschutzbeauftragter. Weitere Informationen zum Datenschutz-Paket Pro finden Sie hier.

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