Seitdem die Ampel die Cannabis-Legalisierung im Koalitionsvertrag verankert hat, befinden sich die Start-ups in den Startlöchern. Zwar war von Anfang an klar, dass die Kommerzialisierung nicht erlaubt sein wird; allerdings brauchen Privatpersonen wie Cannabis-Clubs natürlich Zubehör, um die Pflanzen selbst anbauen zu können. Dieses kann zwar bereits jetzt legal verkauft werden, allerdings können sich durch eine Legalisierung beziehungsweise Entkriminalisierung neue Marketingmöglichkeiten ergeben. Auch andere Vertriebswege stehen dann offen. Schränke für den Anbau im Baumarkt? Ja, warum eigentlich nicht?
Entsprechend war die Freude groß, als nach einem sehr langen Prozess der Bundestag vor einer Woche sein grünes Licht gegeben hat. Die stufenweise Legalisierung mit dem Starttermin zum 1. April schien sicher. Doch nun gilt es als immer wahrscheinlicher, dass es mal wieder nichts wird.
Bundesländer mehr als nur skeptisch
Bereits wenige Tage nach der Abstimmung im Bundestag kündigte die CSU an, eine Klage zu prüfen. Verbunden wurde das mit der Ankündigung, dass das Gesetz in Bayern besonders streng gehandhabt werden soll. Offenbar ist Bayern nicht das einzige Bundesland, welches erhebliche Bedenken hat: Wie die LTO unter Bezug auf den rheinland-pfälzischen FDP-Landesjustizminister Herbert Mertin berichtet, bestehen die Justizministerinnen und -minister der Bundesländer auf eine Terminverschiebung. Man befürchte sonst eine Überlastung der Strafjustiz. Zu dieser Überlastung könnte es kommen, da Tausende Akten von Verfahren vor dem Hintergrund des Cannabis-Gesetzes neu geprüft werden müssten. „Allein in Nordrhein-Westfalen muss in Zehntausenden Fällen geprüft werden, ob verhängte Strafen ganz oder teilweise zu erlassen sind“, teilte der nordrhein-westfälische Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) dazu Table Media mit. Auch die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) ist mit dem geplanten Start zum 1. April alles andere als einverstanden: „Wenn der Bund die Justizbehörden der Länder sehenden Auges in eine solche Situation laufen lässt, zeugt das von einer gehörigen Ignoranz gegenüber den tatsächlichen Gegebenheiten.“
Vermittlungsausschuss gilt als wahrscheinlich
Wenn das Gesetz zum 22. März in den Bundesrat kommt, gilt es aktuell als wahrscheinlich, dass dieser den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Aber: Was bedeutet das konkret? Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages und soll zwischen beiden Organen – nun ja – vermitteln. Der Ausschuss könnte in Bezug auf das Cannabis-Gesetz Änderungen und Ergänzungen vorschlagen. Durch dieses Verfahren wird sich das Vorhaben zwangsläufig weiter nach hinten verschieben. Die Rechtsanwaltskammer bringt für einen neuen möglichen Termin den Sommer ins Rennen; die LTO spricht sogar vom 1. Oktober.
Ist der Vermittlungsausschuss fertig, kann der Bundesrat aber immer noch Einspruch einlegen. Dieser Einspruch kann dann aber vom Bundestag überstimmt werden.
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Der Politiker mit noch ganz anderen Interessen hat sich dann bescheiden in die zweite Reihe zu begeben.
Ich hoffe sehr auf eine gute Entscheidung im Bundesrat.
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