Bei der EU-Lieferkettenrichtlinie, auf die sich die Mitgliedsstaaten am vergangenen Freitag geeinigt hatten, enthielt sich Deutschland noch. Geht es um die EU-Verpackungsverordnung, hat die Bundesregierung ihren Widerstand jedoch aufgegeben und dieser nun zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die entsprechende Richtlinie, die zukünftig Müllberge, insbesondere durch Einwegplastik, vermeiden und das Recycling fördern soll.
Alle Verpackungen sollen ab 2030 recycelbar sein
Wie die zuständige belgische Ratspräsidentschaft in Brüssel am Freitag mitteilte, hat eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten für eine EU-weit geltende Verpackungsverordnung gestimmt. Hauptziel der Verordnung sei es, in Zukunft wesentlich mehr Verpackungen recyceln zu lassen und folglich auch die Menge an Müll zu reduzieren. Bis 2040 sollen in der EU 15 Prozent weniger Verpackungen auf dem Müll landen, berichtet der Spiegel über die Pläne.
Ein besonders großer Dorn im Auge der Umweltschützer bilden die zahlreichen Einwegverpackungen. Vor allem die dünnen Tütchen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse oder auch die kleinen Einzelverpackungen für Zucker, die es in Restaurants und Cafés gibt, stellen ein enormes Problem für die Umwelt dar. Daher sollen sie den Plänen zufolge ab 2030 der Vergangenheit angehören und verboten sein. Darüber hinaus soll ein Pfandsystem für Einwegplastikflaschen und Aluminiumdosen eingeführt werden, damit Getränkeverpackungen getrennt gesammelt werden können.
Neben den leichten Plastiktüten in Supermärkten sollen ab 2030 auch Plastikfolien für Koffer an Flughäfen verboten sein. Papierverpackungen oder ähnliche Materialien werden weitestgehend erlaubt bleiben. Grundsätzlichen sollen jedoch alle Verpackungen – bis auf wenige Ausnahmen – recycelbar sein.
Deutschland hat handelspolitische Bedenken
Bereits Anfang März einigten sich die Unterhändler vom Europaparlament und die Mitgliedsstaaten auf das entsprechende Gesetz. Deutschland befürwortete das Vorhaben zwar grundsätzlich, trug aber auch handelspolitische Bedenken vor. Wie das Umweltministerium angab, entstehen durch die Verordnung hohe Hürden für Drittstaaten, die Produkte und Verpackungen in die EU exportieren. In der Protokollerklärung heißt es dazu, es würden Handelshemmnisse geschaffen.
Die EU-Verpackungsverordnung wird das 2021 in Kraft getretene Einwegplastikverbot ergänzen. Noch fehlt es an der formalen Bestätigung durch den Ministerrat und das Plenum des Europaparlaments. Diese Schritte werden jedoch nur noch als Formalie angesehen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben