Das umstrittene Cannabisgesetz hat den Bundesrat passiert. An diesem Freitag hat dieser der teilweisen Legalisierung von Cannabis zugestimmt. Die Gesetzesänderung, die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) initiiert wurde, wird zum 1. April wie geplant in Kraft treten. Gemäß den Plänen der Ampel-Koalition wird der Besitz und Anbau von Cannabis für den Eigenkonsum ab diesem Zeitpunkt unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein. Ab dem 1. Juli sollen dann auch nichtkommerzielle Vereinigungen für den gemeinschaftlichen Anbau – sogenannte „Cannabis Social Clubs“ – starten dürfen.

Heftige Kritik von verschiedenen Seiten

Bereits vor dem Beschluss gab es heftige Diskussionen über die Teil-Legalisierung. Die Union, insbesondere CDU-Chef Merz, hatte bereits angekündigt, das Gesetz im Vermittlungsausschuss zu blockieren, bis die Amtszeit der aktuellen Regierung endet. Er erklärte außerdem, dass er im Falle einer Regierungsübernahme 2025 die Gesetzesänderung rückgängig machen werde. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich gegen die Legalisierung ausgesprochen. Sie warnte davor, dass Polizei, Zoll, Justizbehörden und Jugendämter aufgrund fehlender Übergangsfristen unmittelbar überfordert sein würden. Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz betonte, dass eine angemessene Vorbereitung auf die neue Gesetzeslage ab dem 1. April somit nicht möglich sei.

Was bedeutet das für Händler?

Mit dem jetzt getroffenen Beschluss, Cannabis teilweise zu legalisieren und den Besitz und Anbau zu erlauben, steht natürlich auch die Frage im Raum, wie die kommerziellen Verwertungsmöglichkeiten von Cannabis-Pflanzen aussehen oder was es mit den bereits angesprochenen „Cannabis-Club“ auf sich hat. In folgenden Artikeln sind wir bereits darauf eingegangen und haben verschiedenen Fragestellungen ausführlich beantwortet: 

Mehr zum Thema kommerzielle Verwendung von Cannabis: 

 

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com