Damit politische Werbung auch als solche schnell und einfach zu verstehen ist, muss sie gekennzeichnet werden. Nicht immer geschieht dies aber in einem ausreichenden Maße. Daher hat die EU in einer neuen Verordnung, die in dieser Woche in Kraft getreten ist, Vorgaben beschlossen, die es Bürger:innen erleichtern soll, bezahlte politische Werbung besser zu identifizieren. Somit soll vor allem mehr Transparenz geschaffen werden.
Klare Informationen zur Förderung der Transparenz
Die neuen Regelungen in der Verordnung sollen dem Schutz der Integrität von Wahlen dienen, weshalb jede politische Anzeige „in klarer, hervorgehobener und eindeutiger Weise“ deutlich machen müsse, dass es sich um eine solche handelt, wer sie finanziert und welche Einrichtung den Geldgeber möglicherweise kontrolliert, heißt es in einem Bericht von Heise, der sich auf eine Mitteilung der Europäischen Kommission bezieht.
Darüber hinaus soll deutlich werden, zu welchem Anlass die politische Werbung geschaltet wird, ob sie zu Targeting- oder Anzeigenschaltungsverfahren gehört und wo Informationen darüber gefunden werden können. Das fördere die Transparenz von politischen Anzeigen und biete „einen besseren Schutz vor ausländischer Einflussnahme und Manipulation“, erläutert Věra Jourová, Vizepräsidentin der EU-Kommission für Werte und Transparenz.
In der Mitteilung werden die Vorgaben dahingehend konkretisiert, dass bei politischer Werbung deutlich werden muss, „wer wie viel dafür bezahlt hat, an welche Wahlen, welches Referendum oder welchen Regulierungsprozess sie geknüpft ist und ob Techniken zur gezielten Werbung verwendet wurden“.
Wahlwerbung besser erkennen und einordnen
Ein zentraler Punkt der Verordnung ist aber auch die Verhinderung der Manipulation durch missbräuchliche Verwendung von sensiblen personenbezogenen Daten. Informationen über die sexuelle Orientierung, die Religion oder auch die politische Einstellung dürfen nicht verwendet werden, um zugeschnittene Werbeanzeigen für eine ausgewählte Zielgruppe ausspielen zu können. Ein Sponsoring von Geldgebern außerhalb der EU wird in den drei Monaten vor der Wahl ebenfalls verboten sein.
Die Regelungen der EU-Verordnung sollen vor allem den wahlberechtigten Bürger:innen dabei helfen, Wahlwerbung besser erkennen und auch einordnen zu können – aber auch „eine offene demokratische Debatte fördern“. Ob dieser Plan der EU aufgeht, kann schon bald überprüft werden: Da die Regelungen bereits gelten, finden sie auch Anwendung auf die im Juni stattfindenden Wahlen zum Europäischen Parlament.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben