Wer bei Facebook oder Instagram keine personalisierte Werbung sehen will, kann ein Abo abschließen und die Dienste werbefrei nutzen. Dieses sogenannte Pay-or-Consent-Modell verstößt laut Verbraucherzentrale NRW gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine Unterlassungserklärung wollte Meta nicht unterzeichnen, deswegen zieht die Verbraucherzentrale nun gegen den Konzern vor Gericht.
Die Verbraucherschützer begründen das Vorgehen laut Tagesschau damit, dass die Entscheidung zwischen Zahlen oder Einwilligen nicht freiwillig sei. Nutzer:innen willigen in die Datenverarbeitung ein, um personalisierte Werbung zu sehen oder sie zahlen mindestens 9,99 Euro pro Monat für Werbefreiheit. Wer beide Netzwerke nutzt, zahle so pro Jahr fast 250 Euro. Die Nutzung auf dem Smartphone ist mit 12,99 Euro pro Monat sogar noch teurer. Das sei keine echte Entscheidung, darum liege ein zentraler Verstoß gegen den Datenschutz vor.
Zur kostenfreien Nutzung gedrängt
Meta gehe es gar nicht darum, Abos abzuschließen, vielmehr sei die Gestaltung der Auswahloptionen darauf ausgelegt, die Nutzer:innen zur kostenfreien Nutzung zu drängen – damit Meta personalisierte Werbeanzeigen ausspielen kann. Zudem sammle Meta auch Daten, wenn ein Abo abgeschlossen wird. Auch dies verstoße gegen Datenschutzregeln.
In einem ersten Verfahren konnte die Verbraucherzentrale NRW bereits einen Erfolg verbuchen. Im Februar hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt, dass die Bestellbuttons auf den Internetseiten und in den Apps gegen deutsches Recht verstoßen. Diese müssen eindeutig beschriftet sein, etwa mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“. Bei Facebook und Instagram standen lediglich „Abonnieren“ und „Weiter zur Zahlung“. Für aktive Nutzer:innen ist die Möglichkeit, ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen, zudem nicht ohne Weiteres zu finden. Die Möglichkeit versteckt sich in der Facebook-App zum Beispiel in den „Werbepräferenzen“, die man in den Einstellungen findet.
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