Bereits im Januar hatten das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten neue Gesetze im Kampf gegen Terrorismus und Geldwäsche beschlossen (wir berichteten). Dazu zählt auch eine Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld. Nun wurde die Obergrenze von 10.000 Euro final von den EU-Staaten beschlossen, wie unter anderem LTO meldete

Neue Regeln ab 2027

Die Obergrenze soll für alle Geschäfte gelten, bei denen mindestens eine Person nicht privat handelt. In Kraft treten sollen die Regeln in drei Jahren, also im Jahr 2027. Bis dahin müssen die EU-Staaten nationale Gesetze schaffen. Den einzelnen Staaten steht es frei, die Grenze auch niedriger anzusetzen. Deutschland als Land, in dem Bargeld vergleichsweise beliebt ist, hat bisher keine Obergrenze für Barzahlungen. Wenn Beträge über 10.000 in Bar gezahlt werden, muss allerdings nachgewiesen werden, woher das Geld kommt. Außerdem müssen Käufer:innen sich ausweisen und Händler:innen sind verpflichtet, die Angaben zu erfassen und aufzubewahren.

Mehr Befugnisse für den Zoll und neue Behörde

Mit der Änderung soll der Zoll mehr Befugnisse erhalten, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungen zu analysieren, aufzudecken und verdächtige Transaktionen auszusetzen. Zudem soll es eine neue EU-Behörde in Frankfurt am Main geben. Die sogenannte „Anti-Money Laundering Authority“ (AMLA) soll bereits Mitte nächsten Jahres den Betrieb aufnehmen und die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und durchsetzen. 

Die neuen EU-Gesetzestexte müssen noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten.

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