Mit der EU-Verordnung zur Produktsicherheit will die EU dafür sorgen, dass – wie es der Name bereits vermuten lässt – auf dem europäischen Binnenmarkt nur solche Produkte verkauft werden, die für Verbraucher:innen sicher sind. Sie ist bereits am 12. Juni 2023 in Kraft getreten, die Vorschriften gelten ab dem 13. Dezember 2024. 

Einige Regelungen zur Produktsicherheit betreffen explizit Online-Händler:innen sowie Online-Marktplätze. Die Plattformen wiederum erlegen in diesem Zusammenhang auch ihren angebundenen Händler:innen neue Pflichten auf. Dies zeigt beispielsweise eine aktuelle Information von Otto an seine Marktplatzpartner:innen, die jetzt dazu aufgefordert werden, bis zum 13. Dezember weitere Hersteller-Informationen verpflichtend innerhalb der eigenen Produktdaten anzugeben.

Diese Angaben zu Produktsicherheit und Hersteller sind ab 13. Dezember Pflicht

Im Artikel 19 der EU-Verordnung 2023/988 ist beispielsweise festgelegt, dass online verkaufte Produkte folgende Angaben aufweisen müssen: 

  • den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Handelsmarke des Herstellers sowie die Postanschrift und die E-Mail-Adresse, unter der er kontaktiert werden kann 
  • für Hersteller ohne EU-Niederlassung Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person
  • Angaben, die die Identifizierung des Produkts ermöglichen, einschließlich einer Abbildung des Produkts, seiner Art und sonstiger Produktidentifikatoren 
  • etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen, die gemäß dieser Verordnung oder den anwendbaren Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union in einer Sprache, die für die Verbraucher leicht verständlich ist und die der Mitgliedstaat festlegt, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird, auf dem Produkt oder auf der Verpackung anzubringen oder in einer Begleitunterlage beizufügen sind. 

Hersteller ist, wer ein Produkt herstellt oder entwerfen oder herstellen lässt und dieses Produkt im eigenen Namen oder unter der eigenen Handelsmarke vermarktet. 

Die Informationen müssen bei Online-Angeboten „eindeutig und gut sichtbar“ hinterlegt werden. Das kann beispielsweise innerhalb der Produktdaten erfolgen. 

Online-Marktplätze und Online-Shops in der Pflicht

Im Falle von Produktrisiken soll sichergestellt werden, dass Verbraucher:innen geschützt sind. Dafür müssen Online-Marktplätze sicherstellen, dass sie über interne Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit verfügen (Artikel 22). Im Falle eines Rückrufs muss es möglich sein, alle betroffenen Verbraucher:innen zu ermitteln und benachrichtigen zu können. Marktplatzbetreiber müssen Händler:innen im Zuge dessen auch informieren, wenn ein Angebot mit einem gefährlichen Produkt entfernt oder gesperrt wird. 

In der Praxis sieht es so aus, dass Otto-Partner dem Marktplatz jetzt bis zum Stichtag im Dezember für jedes Produkt den Namen des Herstellers oder Importeurs, dessen Postanschrift innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die E-Mail-Adresse übermitteln müssen. Die Angaben müssen eindeutig jeweils mit „Herstellername“, „Herstelleradresse“ und „E-Mail-Adresse“ gekennzeichnet werden. Und Otto mahnt: „Alle Produkte, für die die Informationen nach dem 13. Dezember noch nicht vorliegen, werden deaktiviert, bis die Informationen nachgeliefert werden.“ 

Die Anforderungen und Mitwirkungspflichten an Händler sind komplex und umfangreich. Sie betreffen sowohl Marktplatzpartner als auch Händler – und somit beispielsweise auch Ottos Handelsgeschäft. „Und auch wenn der bürokratische Aufwand kein geringer ist, begrüßen wir die neue EU-Verordnung insofern, als dass uns konsequente Produktsicherheit und eine konstant hohe Produktqualität sehr wichtig sind. Die EU-Verordnung zahlt genau darauf ein“, erklärte eine Otto-Sprecherin auf Nachfrage. 

Die neuen Regelungen zu den Herstellerinformationen und zur Produktsicherheit gelten nicht nur auf Marktplätzen, sondern auch im eigenen Online-Shop.

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Vor allem kleine Händler:innen verärgert

Bei Online-Händler:innen sorgt die Regelung auch für Unmut. Durch die Angabe der Herstellerdaten und -kontakte könnte die Kundschaft oder die Konkurrenz die Waren auch direkt vom Hersteller beziehen, wird beispielsweise im Sellerforum kritisiert. Handelsunternehmen würden indes viel Aufwand und Zeit in die Beschaffung der eigenen Ware stecken.  

Auch die Prüfung von Risiken und Herstellerpflichten könnten sich kleinere Betriebe kaum mehr leisten, für sie bedeute es eine neue Überlastung und Überforderung. „Gleichzeitig werden immer mehr behördliche Aufgaben (Marktüberwachung) an sämtliche Beteiligte weitergereicht und neue Fehlerquellen geschaffen, die Abmahnern das Leben erleichtern“, befürchtet ein Händler im JTL-Forum.

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