Das Jahr schreitet mit großen Schritten aufs Ende zu und es wird Zeit zu schauen, welche Änderungen auf E-Commerce-Unternehmen warten. Dabei kommt eine der größten Änderungen bereits in diesem Jahr: Die Produktsicherheitsverordnung betrifft ohne Ausnahme jeden Online-Shop und jedes Angebot auf Marktplätzen. Auch aus unternehmerischer Sicht kann das Jahr spannend werden. Da haben wir zum einen das Wachstumschancengesetz, welches den Abbau von Bürokratie verspricht, während Arbeitgeber:innen in Bezug auf die Zeiterfassung wohl weiterhin in der Luft hängen gelassen werden.

Produktsicherheitsverordnung: Jede Menge neue Informationspflichten

Die wohl größte Änderung wird die Produktsicherheitsverordnung mit sich bringen. Hier sind es vor allem Informationspflichten, die den Online-Handel betreffen.

Diese müssen ab dem 13.12.2024 beispielsweise über Hersteller informieren. Auch die Anforderungen an Abbildungen (Produktfotos) und Produktbeschreibungen wurden konkretisiert und gesetzlich verankert. So müssen Warn- und Sicherheitshinweise im Shop angegeben werden.

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Novelle des Postgesetzes

Die Novelle hat zwar keine direkten Auswirkungen auf den Online-Handel, aber betrifft ihn mittelbar schon. So hat die Post nun länger Zeit, um Briefe zuzustellen. Schwere Pakete ab 20 kg dürfen nur noch durch zwei Personen oder mit einem technischen Hilfsmittel zugestellt werden. Hinzu kommt außerdem, dass DHL ab Januar 2025 Änderungen bei der Warenpost umsetzt.

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Barrierefreiheit: Pflicht und Chance

Online-Händler:innen sind gefordert, ihre Shops bis spätestens Ende Juni 2025 gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) anzupassen. Darüber hinaus müssen bestimmte Produkte, darunter E-Books und elektronische Geräte, die sowohl online als auch im stationären Handel verkauft werden, den Zugänglichkeitsanforderungen entsprechen. Es besteht also Dringlichkeit, sowohl das Angebot als auch die Shopsoftware entsprechend zu überarbeiten, um den gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden. Wer nicht umgehend mit den Anpassungen beginnt, riskiert nicht nur gesetzliche Konsequenzen, sondern verpasst auch finanzielle Chancen, denn durch fehlende Barrierefreiheit bleibt so manche Kundschaft auf der Strecke. Kleinstunternehmen müssen ihre Webseite zwar nicht barrierefrei gestalten, allerdings ist es aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll, die Anforderungen umzusetzen.

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Entwaldungsfreie Lieferketten

Die EU-Entwaldungsverordnung hat erhebliche Auswirkungen auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) im Rahmen des Green Deal. Die Verordnung, die im Juni 2023 in Kraft trat, zielt darauf ab, den Import und Verkauf von Produkten, die mit globaler Entwaldung in Verbindung stehen, zu regulieren. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind.

Für KMU stellt dies eine große Herausforderung dar, da sie häufig nicht die Ressourcen haben, um die neuen Vorschriften zu erfüllen. Die zusätzlichen Kosten für Zertifizierungen und Berichterstattung könnten für viele kleinere Unternehmen eine finanzielle Belastung darstellen. Dennoch bietet die Verordnung auch Chancen: Unternehmen, die nachhaltige Praktiken anwenden, könnten Wettbewerbsvorteile erlangen und langfristig vom steigenden Bewusstsein für umweltfreundliche Produkte profitieren.

Zusammengefasst fordert die EU-Entwaldungsverordnung von KMU mehr Transparenz und Verantwortung in ihren Lieferketten, was kurzfristig zu Belastungen führen kann, aber langfristig auch positive Effekte haben könnte.

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Wachstumschancengesetz: Die E-Rechnung kommt

Das Wachstumschancengesetz versprach den großen Bürokratieabbau, hat es dann aber doch nur in einer Light-Variante zur Umsetzung geschafft. Am relevantesten für Unternehmen dürfte neben den steuerlichen Veränderungen auch die Einführung der E-Rechnung ab 2025 sein. Diese wird schrittweise im B2B-Bereich zur Pflicht und bringt neue Herausforderungen mit sich.

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NIS-2-Richtlinie

Im Oktober soll Deutschland eigentlich die NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen. Diese Frist wird sehr wahrscheinlich gerissen. Dennoch ist es wichtig, sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen, denn im Zweifel kann es dann plötzlich doch mal ganz schnell gehen. Unternehmen sollten ihr aktuelles Cybersicherheitsniveau überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Dies könnte Investitionen in Technologie oder Schulungen des Personals umfassen. Es ist wichtig, Maßnahmenpläne zu entwickeln, um die Meldefristen im Falle eines Sicherheitsvorfalls einzuhalten, da bei Nichteinhaltung Bußgelder drohen können.

Zeiterfassung: Ja, nein, vielleicht?

Möglicherweise kommt sie ja im Jahr 2025: die gesetzliche Grundlage zur Zeiterfassung. Oder eben auch nicht. Fakt ist: Die Zeiterfassung ist laut EuGH-Urteil Pflicht. Fakt ist auch, dass die Regierung die Unternehmen hier in Bezug auf eine klare Regelung ganz schön in der Luft hängen lässt. Man kann nur hoffen, dass hier bald eine Umsetzung kommt.

Kommerzielle Verwertung von Cannabis

Die sogenannte zweite Säule des Cannabisgesetzes sollte eigentlich die Kommerzialisierung in geprüften Shops sein. Hierfür sollte zunächst in Modellregionen getestet werden, ob ein kommerzieller Verkauf von Cannabis überhaupt umsetzbar ist. Eine Ausweitung auf das ganze Bundesgebiet wurde mal in Aussicht gestellt. Nachdem sich die Legalisierung und die Einführung von Anbauvereinigungen, den sogenannten Cannabis-Clubs, bereits verschoben hatte, hört man von diesen Modellregionen kaum noch etwas. Aktuell kann sogar gezweifelt werden, ob Säule zwei von dieser Regierung überhaupt noch umgesetzt wird. Was generell aus dem Cannabisgesetz wird, wenn ein Wechsel der Regierungsparteien stattfindet, bleibt abzuwarten. 

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