Zum 01.04.2016 trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Deutschland in Kraft. Es beinhaltet die Anforderungen an nationale Schlichtungsstellen, welche sich durch das Bundesamt für Justiz anerkennen lassen möchten. Hierzu gehören Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Schlichter ebenso wie Qualität, Fairness und Effizienz des Schlichtungsverfahrens. Schlichtungsstellen werden also künftig für Verbraucher und Unternehmer eine attraktive Alternative zum Gerichtsverfahren darstellen. Welche Informationspflichten kommen hierbei auf die Unternehmer zu und was gibt es darüber hinaus zu beachten? Hierüber klärt das neue Hinweisblatt des Händlerbundes auf.
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