Streitschlichtung, Elektrogesetz, Lebensmittelkennzeichnung und der tägliche Wahnsinn. Das war das Jahr 2016. In mehr als 200 rechtlichen Artikeln und Beiträgen haben wir Sie wöchentlich fit für Ihr Geschäft gemacht. Zeit, sich wieder auf ein neues Jahr einzustellen... Alternative Streitschlichtung, Geoblocking und Brexit dürften 2017 große Themen sein.
Alternative Streitbeilegung 2017 im Online-Handel angekommen?
Dass die Möglichkeit, sich kostengünstig und schnell auf anderem Weg zu einigen als vor Gericht, in der Theorie gut klingt, haben wir zuletzt in einem OnAir erörtert. Leider hinken die Visionen des Gesetzgebers noch hinter der Praxis hinterher.
Im letzten Jahr war es der Hinweis auf die neue OS-Plattform, an der kein Online-Händler vorbei kam. Die nun folgende ADR-Richtlinie samt Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bezweckt die Errichtung von Schlichtungsstellen in Deutschland. Doch die damit zusammenhängenden, ab Februar 2017 geltenden, Informationspflichten werfen nach näherem Hinsehen zahlreiche Fragen auf. So ist vieles noch unklar und Online-Händler werden bei der Umsetzung der Hinweise im Online-Handel mal wieder vom Gesetzgeber im Regen stehen gelassen. Das größte Problem daran ist, dass Händler die gesetzlichen Unklarheiten auf ihrem eigenen Rücken austragen lassen müssen...
Wie die Umsetzung der seit 9. Januar 2016 gültigen Informationspflichten gezeigt hat, wird jede kleinste Nachlässigkeit mit einer Abmahnung bestraft. Kein Fehler war 2016 so beliebt bei den Abmahnern wie der fehlende Link zur OS-Plattform. Das Thema wurde im letzten Jahr daher zum klaren Abmahn-Dauerbrenner. Hoffentlich knüpft das neue Jahr daran nicht nahtlos an. 2017 wird jedoch notwendig sein, um die alternative Streitschlichtung in der Gesellschaft zu etablieren und Händlern die Vorurteile nehmen.
Solange können sich Händler hier informieren: Infografik, Hinweisblatt, Kommentar
Juristischer Kauderwelsch ohne konkrete Pläne und Ziele
Anders als in den Vorjahren gibt es für 2016, neben der alternativen Streitbeilegung, kaum konkrete Pläne an gesetzlichen Neuerungen – von Abmahntrends ganz zu schweigen. Viele weitere Neuerungen aus den Bereichen Datenschutz-, Wettbewerbsrecht und aus dem Europäischen Recht sind im Gespräch, aber bisher ohne konkrete Umsetzungsfristen.
Zu nennen wären an dieser Stelle auch die Überlegung eines digitalen Hausfriedensbruchs, die Einführung der Barrierefreiheit von öffentlichen Webseiten oder die schon lange diskutierte Etablierung eines einheitlichen europäischen Kaufrechts. Konkrete Pläne und Maßnahmen, die für eine Umsetzung 2017 sprechen, gibt es hier aber bisher noch nicht. Was auf jeden Fall kommt, ist der Brexit, der nicht nur eine Nation, sondern eine ganze Staatengemeinschaft spaltet. Hier wird der Handel mit den verbleibenden EU-Staaten 2017 noch einmal völlig neu aufgerollt werden.
So richtig läuft der grenzüberschreitende Handel derzeit noch nicht. Viele Händler sind sich beim Handel über die Staatsgrenzen hinaus unsicher, wenn es um Rechtsfragen und steuerliche Aspekte geht. Die Pläne der Europäischen Kommission zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden E-Commerce, die 2017 wieder ein Stück vorangetrieben werden, sind daher grundsätzlich begrüßenswert. Geoblocking wird auch 2017 ein großes Thema sein.
Auch in Sachen Widerrufsrecht ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. An der Tatsache, dass der Online-Handel mit einem Widerrufsrecht leben muss, ist nicht zu rütteln. Hier werden Verbraucherverbände und Lobbyisten kein Stück nachgeben. Dass an einigen Stellschrauben aber noch gedreht werden muss, ist allen klar. So bedarf die vor zweieinhalb Jahren umgesetzte Verbraucherrechterichtlinie einer Überarbeitung, etwa an den Ausschlussgründen zum Widerrufsrecht. Dies wird vermutlich 2017 auf der Agenda der Europäischen Kommission stehen. Zahlreiche zu erwartende Urteile zu Detailfragen beim Widerrufsrecht sind, wie 2016 auch, zu erwarten und für mehr Rechtssicherheit im Online-Handel dringend notwendig.
OnlinehändlerNews: Auch 2017 Ihre Anlaufstelle
Eines steht auch jetzt schon fest, an Abmahnungen, Urteilen und neuen Gesetzen wird es auch im neuen Jahr nicht mangeln. Langeweile wird nicht aufkommen. Auch 2017 stehen wir allen Lesern daher wieder mit Rat und Tat zur Seite, und informieren mit Tipps, Tricks und Informationen über alles, was Händler benötigen.
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