Ab 1. Februar 2017 sehen Online-Händler wieder eine neue Abmahnwelle auf sich zurollen. Die ADR-Richtlinie wird dann in deutsches Recht umgesetzt. Der bis dahin verbleibende Zeitraum soll an dieser Stelle genutzt werden, um Licht ins Dunkel zu bringen und die ADR-Richtlinie näher zu erläutern.
Die alternative Streitbeilegung ist in vielen Mitgliedstaaten noch nicht ausreichend ausgebaut, so dass noch nicht alle Europäer die einfache, schnelle und kostengünstige Beilegung der Streitigkeiten nutzen können. Dies ist nach Ansicht des europäischen Gesetzgebers ein Grund dafür, weshalb viele Verbraucher nicht über die Grenzen hinweg einkaufen und viele Unternehmer nicht an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten verkaufen möchten. Das war die Geburtsstunde für die ADR-Richtlinie.
Die ADR-Richtlinie (Alternative Dispute Resolution, dt. Alternative Streitbeilegung, kurz: AS) macht Vorgaben für die Errichtung und Arbeit solcher Schlichtungsstellen bzw. Streitbeilegungsstellen (sog. AS-Stellen) und die durchzuführenden Schlichtungsverfahren (sog. AS-Verfahren) für alle EU-Staaten.
ADR-Richtlinie schafft Vorteile, die ein Gericht nie bieten könnte
Der Verkauf im EU-Ausland ist für die Online-Händler durch die ADR-Richtlinie und deren Umsetzung ein Stück risikoärmer geworden. EU-Verbraucher müssen sich für eine Streitbeilegung bezüglich deutscher Unternehmer nun an eine deutsche Stelle wenden. Damit schafft die ADR-Richtlinie ein gegenläufiges Prinzip zum Zivilprozessrecht. Nach diesen Grundsätzen hat ein EU-Verbraucher hingegen das Recht, im eigenen Wohnsitzstaat zu klagen. Damit bringt die ADR-Richtlinie mit der Vorgabe, dass sich die ausländischen Verbraucher an die Schlichtungsstellen im Staat des Unternehmers zu wenden haben, auch Sprachvorteile. Aber nicht nur das.
Auch eine rechtlich fundierte Einschätzung der Streitigkeit, erstellt innerhalb von maximal 90 Tagen, ist für die Online-Händler wertvoll. Der vom Schlichter übermittelte Schlichtungsvorschlag wurde von einem unabhängigen und erfahrenen Juristen ähnlich einem Urteil ausführlich erstellt und ist darüber hinaus unverbindlich. Jede Partei erhält Bedenkzeit, diesen Lösungsvorschlag des Schlichters zu akzeptieren. Eine unabhängige Rechtseinschätzung der Streitigkeit in so kurzer Zeit und für einen akzeptablen Preis? Das könnte ein Gericht nicht bieten. Damit stellt die ADR-Richtlinie tatsächlich eine gute Alternative zum klassischen Rechtsstreit dar.
Streitschlichtung in Deutschland – bislang nur in einigen Branchen
Die ADR-Richtlinie stellt jedoch strenge Kriterien für die Errichtung und die Arbeit der Schlichtungsstellen in den EU-Mitgliedstaaten auf. Schaut man auf die OS-Plattform (OS = Online Streitbeilegung) der Europäischen Kommission und sucht man die in Deutschland tätigen anerkannten AS-Stellen, fällt auf, dass es zwar bereits 14 solcher Streitbeilegungsstellen gibt. Jedoch sind davon 13 Stellen nur für bestimmte Sektoren tätig, wie z. B. Banken, Post, Luftverkehr, Versicherungen etc. Für alle anderen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern, z. B. hinsichtlich Verträgen im Online-Handel, gibt es lediglich die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. in Kehl. Wir haben bereits hier darüber berichtet, dass dieses Angebot für Deutschland und für die Anforderungen der ADR-Richtlinie hinsichtlich der Schaffung eines flächendeckenden Angebots keinesfalls ausreichend ist.
Die deutsche Umsetzung zur ADR-Richtlinie, das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, wird im nächsten Artikel dieser Reihe Thema sein.
Händlerbund-Mitgliedern werden die neuen Informationspflichten selbstverständlich Ende Januar zur Verfügung gestellt.
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