Seit dem 25.07.2016 müssen stationäre Händler ab 400 qm Elektro- Verkaufsfläche bzw. Onlinehändler ab 400 qm Elektro-Lager- und Versandfläche (Regalfläche) Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen. Es müssen sowohl Altgeräte beim Neukauf eines gleichartigen Geräts (1:1) als auch Kleingeräte mit Kantenlängen bis zu 25 cm zurückgenommen werden, auch wenn kein Neugerät gekauft wird (0:1). Auch B2B-Vertreiber sind zur Rücknahme von Kleingeräten aus privaten Haushalten verpflichtet. Soweit die Theorie.
In der Praxis verläuft die Handelsrücknahme schleppend, da das Elektrogesetz keine Sanktionen für die Verweigerung der Rücknahme vorsah. Nur wer Geräte zurücknimmt und vergisst, die Mengen zu melden, musste bislang Bußgelder fürchten. Handelsverbände riefen zum Boykott der Rücknahmepflicht auf. Der Ehrliche war der Dumme.
Gesetzgeber schlägt zurück
Das Bundeskabinett hat Anfang November eine Änderung des ElektroG beschlossen, die bis zu 100.000 Euro Bußgeld für sich rechtswidrig verhaltende Vertreiber vorsieht. Laut Bundesumweltministerium sollen der Vollzug dadurch gestärkt und die rechtstreuen Vertreiber vor Trittbrettfahrern geschützt werden. Der neue Bußgeldtatbestand soll ab 1. Juni 2017 in Kraft treten.
Altgeräte richtig zurücknehmen – mit dem VERE e.V.
Der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.) ist mit seinen über 3.700 betreuten Mitgliedern der zahlenmäßig größte Elektro-Herstellerverband, der sich um die Umsetzung der Vorschriften des Elektrogesetzes kümmert.
Problemlos und einfach können Sie sich mit uns von Ihrer Verpflichtung befreien, Elektroaltgeräte zurückzunehmen. Nicht nur, dass Sie damit einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz leisten. Sie verhindern auch Abmahnungen von Umweltverbänden. Wir beraten Sie diskret und kostenlos: 040/219010-64 oder info@vereev.de.
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