Wer künftig mit Kreditkarte im Laden einkauft oder online damit bezahlt, muss ab Januar 2018 nicht mehr mit extra Gebühren rechnen. Dies geht aus einem aktuellen Gesetzesentwurf hervor. Auch für Überweisungen oder Lastschrifteinzug dürfen keine gesonderten Entgelte verlangt werden.
©iQoncept/Shutterstock.de
Umsetzung EU-Richtlinie
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie vom 16.06.2017 soll eine Anpassung auf europäischer Ebene erfolgen um für fairen Wettbewerb und einen erhöhten Verbraucherschutz im Handel zu sorgen. Damit bestätigte der Bundesrat den Gesetzesentwurf. Durch die entsprechende Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) werden Vereinbarungen, die den Verbraucher ein Entgelt für die Nutzung in Rechnung stellen, unwirksam. Dies gilt für:
- SEPA-Basislastschrift
- SEPA-Überweisung
- Zahlungskarten
Die Regelungen werden europaweit gelten und betreffen Zahlungen an der Ladenkasse und in Online-Shops.
Ob die beliebte Zahlungsmethode Paypal durch das Gesetz erfasst wird, wurde leider nicht klargestellt.
Nur für Verbraucher
Damit haben Händler, die für diese Zahlungsarten eine Gebühr erheben die Pflicht, ihre entsprechenden Klauseln zu ändern. Sollte nach Umsetzung immer noch ein Entgelt erhoben werden, könnten sonst Rückforderungsansprüche von Kunden zu befürchten sein.
Für den Handel zwischen Unternehmen (also im B2B-Bereich) kann jedoch nach wie vor eine anderweitige Vereinbarung getroffen werden.
Aus 150 wird 50
Eine weitere Neuerung ergibt sich für alle Opfer von nicht autorisierten Zahlungen bei verlorenen oder gestohlenen Karten bzw. Daten. Für missbräuchliche Verwendung kann in Zukunft durch den Zahlungsdienstleister nun ein Ersatz bis zu einer Höhe von 50 Euro verlangt werden. Damit sinkt der bisherige Betrag um 100 Euro. Daneben besteht die Möglichkeit, dass unter Umständen eine Ersatzpflicht für den Kunden komplett entfällt. Anderweitiges muss durch den Zahlungsdienstleister bewiesen werden.
Stärkere Authentifizierung
Zugleich soll der Schutz von Verbrauchern bei Internetkäufen per Kreditkarte oder beim Online-Banking erhöht werden. So ist nun geregelt, dass Kunden sich künftig mit mindestens zwei Authentifizierungs-Merkmalen ausweisen - etwa mit einer Karte und einer Transaktionsnummer (TAN) müssen. Eine solche „starke Kundenauthentifizierung“ müssen Zahlungsdienstleister dann bei risikoreichen Vorgängen, wie dem Online-Zugriff auf das Konto und der elektronischen Zahlung verlangen.
Inkrafttreten
Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Der Wegfall der gesonderten Gebühren bei Kartenzahlungen soll am 13. Januar 2018 in Kraft treten ebenso ein Großteil der weiteren Vorschriften.
Kommentar schreiben
Antworten
Ich kann mich seiner Forderung nur anschließen.
Wo ist der Schutz gegen Verbraucher die nicht zahlen?
Wo ist der Schutz gegen Banken/Paymenta nbieter die überhöhte Gebühren verlangen?
Warum sollen Händler die Kosten der Banken aus eigene Tasche tragen?
Btw. Warum sollten Händler die Kosten der Zahlungsart auf den Artikel umlegen damit die, welche günstige Zahlungsarten wählen mehr zahlen als nötig? Das widerspricht doch dem "Verbrauchersch utz"!
Ihre Antwort schreiben