Am 13. Juni 2014 tritt in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Deutsche Online-Händler können sich bereits seit einiger Zeit mit den neuen Regelungen vertraut machen. Aber wie sieht es in unseren Nachbarländern aus? Dort liegen die Gesetzgeber teilweise noch weit zurück. Onlinehändler-News wirft heute im zweiten Teil der Artikelreihe einen Blick auf den Stand der Umsetzung in Europa.
Zweck der Verbraucherrechterichtlinie ist es, durch Angleichung der Rechtsvorschriften in der gesamten Union eine vollständige Harmonisierung zu erreichen und somit zu mehr Rechtssicherheit beim grenzüberschreitenden Handel beizutragen.
Eine EU-Richtlinie ist in den Mitgliedsstaaten jedoch nicht unmittelbar – wie beispielsweise ein deutsches Gesetz - gültig. Aus diesem Grund müssen die Regelungen einer Richtlinie erst durch nationale Rechtsakte (z.B. durch ein Parlamentsgesetz) in den jeweiligen Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Die europäische Verbraucherrechterichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 13. Dezember 2013 erlassen zu haben. Die Mitgliedstaaten müssen die Maßnahmen der Verbraucherrechterichtlinie zum 13. Juni 2014 anwenden. Aber wie sieht es tatsächlich in den Mitgliedstaaten aus, werden sie die festgelegten Ziele der Richtlinie innerhalb der Frist in nationales Recht umgesetzt haben?
Deutschland
Zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie wurde in Deutschland bereits am 14. Juni 2013 ein entsprechendes Parlamentsgesetz – das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie“ vom Bundestag verabschiedet. Am 05. Juli 2013 hat das Gesetz erfolgreich den Bundesrat passiert und tritt am 13. Juni 2014 in Kraft. Damit sind in Deutschland alle notwendigen Schritte im zeitlichen Rahmen erfolgt.
Österreich
Die Verbraucherrechte-Richtlinie wird auch bei unseren Nachbarn in Österreich zu umfangreichen gesetzlichen Änderungen führen. Bislang ist die Umsetzung Verbraucherrechterichtlinie in Österreich noch nicht vollzogen.
Polen
Die Verbraucherrechterichtlinie soll in Polen größtenteils im Rahmen des neuen Gesetzes über die Verbraucherrechte – „Ustawa o prawach konsumenta“ - umgesetzt werden. Im Dezember wurde der Entwurf des Gesetzes durch den Ministerrat angenommen.
Tschechien
In der Tschechischen Republik hat man die Umsetzung bereits abgeschlossen und die Änderungen in das dortige „Obcanském Zákoníku“ (dt. Bürgerliches Gesetzbuch) eingefügt.
Frankreich
In Frankreich existiert bisher nur ein Gesetzesentwurf „Projet de loi relatif à la consommation“, der nicht nur die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie bezweckt, sondern auch andere Neuerungen enthält.
Spanien
Auch in Spanien wird an einem neuen Gesetz zur Änderung der Neufassung des Allgemeinen Gesetzes zur Verteidigung der Verbraucher und Nutzer – „Ley General para la Defensa de los Consumidores“ gearbeitet. Der Gesetzesentwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.
Dänemark
Im Nachbarland Dänemark hat man bereits am 17. Dezember 2013 das Gesetz Nr. 1457 über Verbraucherverträge – „Lov om forbrugeraftaler“ auf den Weg gebracht. Das Gesetz tritt pünktlich am 13. Juni 2014 in Kraft.
Folgen bei fehlender oder verzögerter Umsetzung
Die europäische Verbraucherrechterichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Regelungen der Richtlinie ab dem 13. Juni 2014 anzuwenden. Aber welche Konsequenzen hat die Nichtumsetzung für die Online-Händler?
Sollte der Pflicht zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in das jeweilige Landesrecht bis zum 13. Juni 2014 nicht oder nicht vollständig nachgekommen werden, droht ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen den jeweiligen Mitgliedstaat. Nach Ablauf der Umsetzungsfrist sind die nationalen Gerichte gehalten, die nationalen Gesetze richtlinienkonform auszulegen. Dies soll letzten Endes doch zur Durchsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten führen.
Fazit
Nur wenige Länder haben es geschafft, die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 13. Dezember 2013 zu erlassen. Anders als in Deutschland, wo der erste Schritt zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie im Jahr 2012 mit Umsetzung der sog. Button-Lösung und nun der zweite mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie bereits vollzogen worden sind, stehen Gesetzgeber und Online-Händler in den meisten anderen europäischen Ländern noch vor großen Aufgaben.
Artikelreihe zur Verbraucherrechterichtlinie
Die Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Anforderungen wird sich zum Teil als sehr komplex herausstellen. OnlinehändlerNews veröffentlicht daher zu den neuen Regelungen eine Artikelreihe, bei der unsere Experten auf eine Vielzahl von Einzelproblemen eingehen werden.
Artikelreihe zur Verbraucherrechterichtlinie:
Teil 1: Ziele und Hintergründe
Teil 2: Stand der Umsetzung in den EU-Ländern
Teil 3: Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
Teil 4: Verwendung von kostenpflichtigen Hotlines
Teil 5: Neue Pflichtinformationen auf der Bestellübersichtsseite
Teil 6: Informationspflichten nach Vertragsschluss
Teil 7: Die Garantie
Teil 8: Verkauf digitaler Inhalte
Teil 9: Das Widerrufsrecht – Neue Ausschluss- und Erlöschensgründe
Teil 10: Das Muster-Widerrufsformular
Teil 11: Wegfall des Rückgaberechts, Frist und Form des Widerrufs
Teil 12: Widerrufsfrist und Pflichten im Widerrufsfall
Teil 13: Der Wertersatz im Widerrufsfall
Teil 14: Die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen
Teil 15: Die Widerrufsbelehrung beim Verkauf von Waren
Teil 16: Die Widerrufsbelehrung beim Verkauf von Digitalen Inhalten
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