Der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments hat kürzlich den Weg für die Eindämmung von Betrug beim bargeldlosen Bezahlen geebnet. Ein besserer Schutz soll künftig durch präventive Maßnahmen wie erhöhte Strafrahmen und eine umfangreichere EU-weite Zusammenarbeit zur Bekämpfung grenzüberschreitenden Betrugs gewährleistet werden. Dabei sollen die Rechte der Opfer in Fällen von Cyber-Kriminalität gestärkt werden. Doch auch die Nachsorge erhält eine tragende Rolle.
Nach Schätzung der EU kommt es bei bargeldlosen Zahlungen zu jährlichen Schäden in Höhe von zwei Milliarden Euro. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat sich daher jetzt Pläne der EU-Kommission genehmigt, die Betrug und Fälschung von bargeldlosen Zahlungsmitteln wie Kreditkarten, elektronischen Wallets, mobilen Zahlungssystemen und virtuellen Währungen Einhalt gebieten soll.
„Die Digitalisierung hat auch die Art und Weise verändert, wie wir bezahlen. Da bargeldlose Zahlungen immer häufiger eingesetzt werden, nutzen Kriminelle die Lücken in den derzeit geltenden Vorschriften aus“, so Sylvia-Yvonne Kaufmann, Berichterstatterin für den Entwurf. EU-Abgeordnete kritisieren, dass solche in den Rechtsvorschriften der einzelnen EU-Staaten bestehen, darüber hinaus aber auch Unterschiede zwischen den jeweiligen nationalen Regelungen zu Verhütung, Aufdeckung und Bestrafung von Cyber-Kriminalität bestünden. Die aktuellen Regelungen stammen bereits aus dem Jahr 2001.
Anpassung aktuelles Zahlungsverhalten notwendig
Für die neue Richtlinie wurden dabei konkrete Instrumente zur Kriminalitätsbekämpfung vorgeschlagen:
- Abhängig von der Straftat soll die Mindeststrafe auf drei bis fünf Jahre Gefängnis festgelegt werden.
- Virtuelle Zahlungsmittel bzw. Währungstransaktionen sollen künftig ebenfalls durch die Richtlinie geschützt werden.
- Die EU-weite Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden soll verbessert werden, um internationalen Betrug besser bekämpfen zu können.
- Opfer sollen mit Beratungsmöglichkeiten besser unterstützt werden. Prävention und Sensibilisierung soll mit Kampagnen und Online-Information verstärkt verfolgt werden.
Mehr Hilfe für Opfer von Cyber-Kriminalität
Der Entwurf enthält Mechanismen die auf unterschiedlichen Ebenen wirksam sind. Ist einerseits das höhere Mindeststrafmaß von drei bis fünf Jahren Gefängnis abschreckend für potenzielle Täter, sollen andererseits die Opfer nicht zu kurz kommen, wenn jegliche Prävention doch vergeblich war. Besonders pragmatisch erscheinen Maßnahmen zum Umgang mit Folgeschäden, wie psychologische Betreuung oder kostenlose Prozesskostenhilfe für mittellose Geschädigte, sofern sie in der jeweiligen Situation entsprechend einfach verfügbar sind.
Sollte sich der Entwurf in seiner jetzigen Form durchsetzen, ergibt sich künftig ein umfassender Katalog an Straftatbeständen: Gefälschte Bezahlinstrumente herzustellen, sie sich selbst oder Dritten zu beschaffen, sie zu verkaufen oder auch schlichtweg nur sie zu befördern oder anderweitig verfügbar zu machen – diese und weitere Handlungen werden dann mit Strafe belegt sein. Demnächst sollen Gespräche mit dem Rat der Europäischen Union aufgenommen und der Gesetzgebungsprozess damit fortgeführt werden.
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