Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will Schluss mit Abmahnmissbrauch machen: In Zukunft sollen Abmahnungen deutlich unlukrativer werden. Den Gesetzesentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs legte die Politikerin gestern vor. Laut dem uns bekannten Referentenentwurf kann durch die Senkung missbräuchlicher Abmahnungen die Wirtschaft um mehrerere Hunderttausend Euro entlastet werden.

Eigentlich sollen Abmahnungen den fairen Wettbewerb stärken. In der Realität bringen sie aber viele Online-Händler ins Schwitzen: Oft reicht ein falsches Wort in den AGB aus, um von einem Mitbewerber abgemahnt zu werden. Hinter den Mitbewerbern verbergen sich allerdings hin und wieder schwarze Schafe mit zweifelhaftem Mitbewerberstatus. Die kostenpflichtige Abmahnung wird oft von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung begleitet. Jeder noch so kleine Folgeverstoß des Händlers kostet Geld.
Bremse für Abmahnindustrie
Seit gestern liegt dem Bundestag der Entwurf der SPD-Politikerin und Bundesjustizministerin Katarina Barley vor. Durch den Entwurf sollen Einrichtungen, die mit Abmahnungen missbräuchlich den großen Reibach machen, die Geschäftsgrundlage entzogen werden. Über zwei Neuerungen dürften sich die Online-Händler besonders freuen:
Zum einen soll der Streitwert auf maximal 1000 Euro gedeckelt werden. Laut der Süddeutschen Zeitung liegt der Betrag in jedem fünften Abmahnfall bei mehr als 2000 Euro.
Zum anderen soll der fliegende Gerichtsstand abgeschafft werden. Künftig soll das Gericht zuständig sein, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das hat bereits in einem anderen Bereich, dem Urheberrecht (insbesondere bei illegalem Filesharing), Erfolg gezeigt: Seitdem § 104a Urheberrechtsgesetz den Gerichtsstand auf den Wohnsitz des Beklagten festlegt, ist es Abmahnern nicht mehr möglich, sich ein von vornherein wohlgesonnenes Gericht auszusuchen.
Über die weiteren Einzelheiten des Entwurfes berichteten wir bereits in der vergangenen Woche.
Jede Zehnte Abmahnung ist missbräuchlich
Aus der Händlerbund-Studie zu Abmahnungen ergab sich, dass fast jeder dritte Händler im Jahr 2017 von einer Abmahnung betroffen war. 2015 war es noch jeder fünfte. Wie die Süddeutsche Zeitung weiter berichtet, sollen rund 10 Prozent der Abmahnungen missbräuchlich sein.
Kommentar schreiben
Antworten
Fakt ist:
Die Abmahnung ist ein Werkzeug, nicht nur um Missstände kunt zu tun und um jemanden zu schädigen, sondern hauptsächlich den 'Vorteil', den sich der abgemahnte Händler (ggf. seit Jahren), gegenüber dem abmahnenden Händler welcher, wie oben schon gesagt, Zeit und Geld investiert hat, aus zu gleichen. Klar, der abmahnende Händler hat, außer das der andere Händler etwas ändert und nen Betrag x an den Anwalt zahlt, nichts davon, da er ja von dem Geld was bezahlt wird, nichts bekommt (zumindest wenn rechtlich korrekt zu geht, ansonsten wäre es eine Missbräuchlich Abmahnung und für Anwalt und Händler strafbar). Im Normalfall wird man zwischen 350-800EUR zahlen für ne Abmahnung, dies steht jedoch in keiner Relation zu dem was ein Shop Betreiber in Zeit und Geld investiert um einen abmahnsicheren Shop zu haben. Somit kommt eigentlich jeder 'Kleinstunterne hmer' ja billig weg, denn Ihm wird ja auch noch vorgekaut was alles falsch ist. Copy und Paste und ggf mal paar kostenfreie SW Updates, das wars dann für die meisten.
Und klar es trifft zuerst immer die Kleinen.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Dabei schreiben Ihre Kollegen im Ministerium - alle mit 1A Abschluusx, sonst dürften die dort nicht arbeiten, schwammige Gesetze, die weit entfernt von Klarheit sind und machen diesen 100 tausendfachen Abmhnbetrug erst möglich.
Welchen unteridischen Charakter und Weltfremdheit haben sowohl die Abzocker als auch Richter die diese Abzocke zulassen.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Hallo AundM,
es ist bereits eine aktuellere Studie verfügbar, der Artikel wurde entsprechend angepasst, wir entschuldigen uns für das Missverständnis.
Sie haben Recht! Die Zahlen sind drastisch gestiegen. Anfang des kommenden Jahres wird der Händlerbund erneut eine Studie zum Thema durchführen und wir erwarten, dass sich die Tendenz fortsetzen wird.
Viele Grüße,
Die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Wann planen Sie die nächste Studie ? Die Zahlen sind drastisch gestiegen !
Unterstützen Sie doch mit einer Studie die Ergebnisse der Trusted Shops Studie!
Wenn Sie sich deren Ergebnisse anschauen, dann sind die geschätzen 10% missbräuchliche n Abmahnungen wohl nochmal zu überdenken.
Auf welcher Datenlage beruhen denn diese Schätzungen ?
Es gibt doch gar keine repräsentative Statistik ! Das ist ja das grundlegende Problem ! Die Bundesregierung sollte erstmal mit einer großangelegten Studie die in den letzten 5 Jahren erfolgten Abmahnungen untersuchen:
Wer mahnt wie viel ab und vor allem auch was ? Welche Verstöße in welcher Größenordnung ?
Und zwar mit dem Augenmerk auf den Verbänden - die mit System abmahnen.
Diese Systematik sollte dringend erforscht werden und zwar nicht von Juristen, sondern von It-Spezialisten . Der Onlinehandel ist für Abmahner so lukrativ, weil man mit Hilfe juristischer Laien und der Suchfunktion auf Plattformen so schnell fündig wird.
Und das noch nicht mal in den Rechtstexten, sondern in den Artikelbeschrei bungen ! Die Rechtstexte sind per Scrawling viel schwerer abzusuchen.
Daher machen Sie eine Studie, die gezielt nach abgemahnten Verstößen in den Artikelbeschrei bungen fragt ! Hier stecken die vermeintlichen Bagatellverstöß e, deren Abmahnung verhindert werden sollen !
Vermeintlich deshalb, weil sie oft auf Flüchtigkeitsfe hlern beruhen ODER noch schlimmer auf IT-Fehlern der Plattform.
Händler, die GAR KEINE Rechtstexte haben - vor allem auch kein Impressum - sind dagegen vor Abmahnungen fast sicher - weil eine Abmahnung eines Händler, bei dem man erst die Adresse ausfindig machen muss, viel zu aufwendig wäre.
Das ist doch absurd !
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben