Bis zum Inkraftreten des Umsetzungsgesetzes zur Verbraucherrechterichtlinie ist nicht mehr viel Zeit. In Teil 11 unserer Beitragsreihe geht es weiter mit drei Neuerungen aus dem Widerrufsrecht. Der Beitrag erklärt, warum es künftig kein Rückgaberecht mehr geben wird und wie der Widerruf innerhalb der einheitlichen 14-tägigen Frist künftig erklärt werden muss.

VRRL 11

In knapp 2 Monaten geht das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie an den Start. Doch Online-Händler müssen vor den Neuerungen nicht zurückschrecken.

Neben dem Wegfall des Rückgaberechts werden sich Online-Händler auch im Bereich des weiterhin bestehenden Widerrufsrechts auf Änderungen einstellen müssen. So wird europaweit eine einheitliche Widerrufsfrist eingeführt. Auch die Erklärung des Widerrufs wird für Händler und Verbraucher reformiert. Nachfolgend haben wir diese Bereiche detailliert angeschaut.

Kein Rückgaberecht mehr

Per Gesetz steht dem Kunden bei Bestellungen im Fernabsatz (z.B. über einen Online-Shop) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Anstelle dieses Widerrufsrechts können Online-Händler derzeit mit dem Kunden auch ein sog. Rückgaberecht vereinbaren, welches einige kleine aber feine Unterschiede zum Widerrufsrecht aufweist.

Die Verbraucherrechterichtlinie sieht ein solches Rückgaberecht jedoch nicht vor, sondern spricht lediglich von einem Widerrufsrecht des Verbrauchers. Aus diesem Grund war das bisher noch vorhandene Rückgaberecht mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ersatzlos zu streichen.

Folge: Die derzeit in Deutschland gegebene Option, den Kunden anstelle des gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsrechts ein Rückgaberecht einzuräumen, ist damit ab dem 13. Juni 2014 nicht mehr vorgesehen.

Einheitliche Widerrufsfrist: 14 Tage

Aktuell gibt es von Staat zu Staat unterschiedliche Regelungen zur Widerrufsfrist, die den grenzübergreifenden Handel erschweren, weil dieser Umstand Rechtsunsicherheit und Kosten verursacht.

In Deutschland war die Rechtslage besonders kompliziert. Zwar gibt es eine gesetzliche Regelwiderrufsfrist von 14 Tagen, doch verwenden dürfen diese Frist nur Online-Händler, die die Übersendung der Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss sicherstellen können. Ansonsten ist eine 1-Monatsfrist Pflicht, § 355 Absatz 2 BGB.

Die Widerrufsfrist soll nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers deshalb für sämtliche im Fernabsatz geschlossenen Verträge innerhalb der EU künftig dieselbe sein: 14 Tage, siehe § 355 Absatz 2 BGB n. F. Damit wird Artikel 9 der Verbraucherrechterichtlinie umgesetzt.

Die Form der Widerrufserklärung

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten, ist jedoch aktuell in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären, § 355 Absatz 1 BGB.

Durch die von Verbrauchern häufig genutzte Möglichkeit der kommentarlosen Rücksendung hatten Online-Händler in der Praxis oft Schwierigkeiten, die Ware zuzuordnen. Insbesondere die Frage, ob ein Widerrufsrecht ausgeübt werden sollte, oder es sich um einen Gewährleistungsfall handelte, war für den Händler meist nur schwer einzuordnen.

Entsprechend der Neuregelung des § 355 Absatz 1 BGB n.F. erfolgt der Widerruf künftig durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer, aus welcher der Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen muss. Eine kommentarlose Rücksendung der Ware an den Unternehmer ist für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht mehr ausreichend. Jedoch muss der Widerruf nicht mehr in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) erklärt werden, § 355 Absatz 1 BGB n. F. Künftig würde also grundsätzlich ein Anruf beim Unternehmer mit der entsprechenden Erklärung ausreichen. Eine Begründung muss der Widerruf auch weiterhin nicht enthalten.

Der Verbraucher kann den Widerruf wie folgt ausüben:

  • durch Zusendung des ausgefüllten Muster-Widerrufsformulars (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) an den Unternehmer,
  • soweit auf der Webseite des Unternehmers vorhanden, durch Ausfüllen und Übersenden des elektronischen Muster-Widerrufsformulars,
  • durch entsprechende andere Erklärung (in beliebiger anderer Form), aus der der Entschluss zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgeht.

 

Die Möglichkeit des telefonischen Widerrufs ist zwar möglich, der Nachweis dessen dürfte jedoch für den beweisbelasteten Verbraucher nur schwer zu erbringen sein. Hingegen ist die Verwendung der elektronischen Variante des Muster-Widerrufsformulars sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer am günstigsten. Der Online-Händler kann durch ein elektronisches Widerrufsformular auf seiner Webseite eine  automatisierte Rückabwicklung vornehmen. Der Verbraucher, der für die rechtzeitige Erklärung des Widerrufs beweisbelastet ist, erhält sogleich die Bestätigung des Eingangs.

Weitergehende Informationen zur VRRL für Online-Händler

Der Händlerbund veranstaltet am 07. Mai 2014 einen Workshop zur Verbraucherrechterichtline, bei dem Sie alles erfahren, was Sie zum Inkrafttreten des Gesetzes am 13. Juni 2014 wissen müssen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie hier. Außerdem bietet der Händlerbund die Möglichkeit, an verschiedenen Webinaren zur Verbraucherrechterichtlinie teilzunehmen. In den noch verbleibenden Wochen informieren die Webinare über einzelne Themen, auf die es für Online-Händler jetzt ankommt.

 

Artikelreihe zur Verbraucherrechterichtlinie:

Teil 1: Ziele und Hintergründe

Teil 2: Stand der Umsetzung in den EU-Ländern

Teil 3: Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

Teil 4: Verwendung von kostenpflichtigen Hotlines

Teil 5: Neue Pflichtinformationen auf der Bestellübersichtsseite

Teil 6: Informationspflichten nach Vertragsschluss

Teil 7: Die Garantie

Teil 8: Verkauf digitaler Inhalte

Teil 9: Das Widerrufsrecht – Neue Ausschluss- und Erlöschensgründe

Teil 10: Das Muster-Widerrufsformular

Teil 11: Wegfall des Rückgaberechts, Frist und Form des Widerrufs

Teil 12: Widerrufsfrist und Pflichten im Widerrufsfall

Teil 13: Der Wertersatz im Widerrufsfall

Teil 14: Die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen

Teil 15: Die Widerrufsbelehrung beim Verkauf von Waren

Teil 16: Die Widerrufsbelehrung beim Verkauf von Digitalen Inhalten