Nach der GPSR ist vor dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG), welches die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit umsetzt und private Wirtschaftsakteure verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu zählen unter anderem Online-Shops, die ihre Websites so gestalten müssen, dass sie für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind. In rund einem halben Jahr ist es so weit. Doch viele Verantwortliche schieben die Aufgabe – verständlicherweise – noch vor sich her.
Trotz Handlungsbedarf unternehmen Shops kaum etwas
Die Untersuchung analysierte systematisch die Startseiten von 2.446 deutschen Online-Shops unterschiedlicher Branchen. Dabei wurden Kriterien wie Textkontraste, Alternativtexte, Navigationsstrukturen und die Gestaltung gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bewertet.
Das Fazit ist eindeutig: Viele Unternehmen müssen noch in die Umsetzung gehen, um die gesetzlichen Vorgaben bis Ende Juni 2025 fristgerecht zu erfüllen. Nur 28 Shops (1 Prozent) verstoßen nicht gegen die Anforderungen des BFSG. Die restlichen 99 Prozent müssen bis Juni 2025 Maßnahmen ergreifen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Rund ein Fünftel der Shops erzielte einen Score von 90 oder mehr Punkten, was im Ergebnis der Testnote gut entspricht. Gute 80 Prozent lagen zwischen 50 und 89 Punkten (durchschnittlich), und 0,2 Prozent (5 Shops) hatten besonders schlechte Bewertungen von 49 oder weniger Punkten (kritisch).
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