Die EU will mit der neuen Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) den weltweiten Waldverlust eindämmen. Dafür greifen bald strengere Regeln – auch für Online-Händler:innen. Wer Rohstoffe oder Produkte verkauft, die mit Entwaldung in Verbindung stehen könnten, muss künftig deutlich mehr Verantwortung übernehmen.

Warum das Thema relevant ist

Wälder verschwinden weltweit in rasantem Tempo – laut EU sind zwischen 1990 und 2020 rund 420 Millionen Hektar Wald verloren gegangen. Einer der Haupttreiber: Landwirtschaft für den Anbau und Export von Soja, Palmöl, Kakao & Co. Mit der EUDR will die EU dem globalen Waldverlust einen Riegel vorschieben – und nimmt Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette in die Pflicht.

Was ist die EUDR?

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte nur dann in der EU zu verkaufen, wenn sie nachweislich entwaldungsfrei hergestellt wurden – also ohne, dass dafür Wald gerodet oder geschädigt wurde. Die Verordnung gilt ab dem 30. Dezember 2025 – für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es eine längere Übergangsfrist bis Juni 2026.

Betroffen sind folgende Rohstoffe und daraus gewonnene Produkte:

  • Rindfleisch
  • Palmöl
  • Soja
  • Kaffee
  • Kakao
  • Holz (inkl. Papier, Möbel etc.)
  • Kautschuk

Was bedeutet die EUDR für Online-Händler:innen?

Auch wer „nur“ Produkte verkauft, ohne selbst Hersteller:in zu sein, kann betroffen sein – nämlich dann, wenn das Produkt erstmals innerhalb der EU „in Verkehr gebracht“ oder „bereitgestellt“ wird. Das bedeutet:

  • Inverkehrbringen: erstmaliges Bereitstellen auf dem EU-Markt
  • Bereitstellen: jede Weitergabe an Dritte – z. B. beim Weiterverkauf

Wer Produkte vertreibt, die unter die EUDR fallen, muss sicherstellen, dass:

  1. Sie nach dem 31.12.2020 nicht auf entwaldeten Flächen erzeugt wurden.
  2. Sie rechtskonform produziert wurden (nach den Gesetzen des Ursprungslands).
  3. Eine Sorgfaltspflichtprüfung durchgeführt wurde – inklusive Geolokalisierung der Anbaufläche.

EUDR: Handlungsempfehlungen für Händler:innen

  • Jetzt prüfen: Sind Produkte im Sortiment betroffen? Auch Mischprodukte (z. B. Schokolade) zählen.
  • Lieferanten ansprechen: Herkunft, Anbaugebiet und Nachweise frühzeitig klären.
  • Daten erfassen: Für jedes Produkt muss eine Sorgfaltserklärung inklusive GPS-Koordinaten der Anbaufläche erstellt werden.
  • IT & Prozesse vorbereiten: Dokumentations- und Meldepflichten werden umfangreicher.
  • Rechtskonformität sicherstellen: Auch Zollkontrollen und Sanktionen drohen bei Verstößen.

Unterstützung für Händler:innen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat einen Praxisleitfaden angekündigt, um betroffene Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen. Zusätzlich soll ein nationales EUDR-Informationssystem entwickelt werden.

Mehr Informationen findest du in unserem FAQ zur EUDR. In den kommenden Wochen berichten wir fortlaufend zu praktischen Umsetzungsfragen – von der Pflicht zur Geolokalisierung bis hin zu möglichen Fallstricken beim Inverkehrbringen. Dranbleiben lohnt sich!

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