Das Kartellrecht wurde entwickelt und immer wieder erweitert, um großen Digitalkonzernen wie Amazon, Google und Meta genauer auf die Finger zu schauen. Von seinen Befugnissen macht das Bundeskartellamt intensiv Gebrauch und hat die wettbewerbsgefährdenden Praktiken auf dem Amazon-Marktplatz in den Fokus genommen. In einem laufenden Verfahren sind nun auch die betroffenen Seller gefragt, ihre Erfahrungen zu Amazons Preiskontrolle zu teilen.
Missbrauchsaufsicht: Bundeskartellamt weitet Untersuchungen gegen Amazon aus
Im Fokus des Bundeskartellamtes stehen unter anderem zwei Praktiken von Amazon: Erstens die Preiskontrollmechanismen, bei denen Amazon durch den Einsatz von Algorithmen die Preisgestaltung seiner Seller überwacht. Diese Kontrolle kann dazu führen, dass Angebote schlechter auffindbar sind oder sogar komplett von der Plattform verschwinden, was für die Shops massive Nachteile bedeutet.
Zweitens untersucht das Amt das sogenannte „Brandgating“, bei dem Amazon in Zusammenarbeit mit Markenherstellern entscheidet, wer bestimmte Markenprodukte auf dem Marktplatz verkaufen darf und wer nicht. Diese Praxis könnte kleinere Unternehmen benachteiligen und ihren Zugang zu beliebten Produkten beschränken. Zu ersterem holt sich das Bundeskartellamt nun Schützenhilfe der vorrangig Betroffenen – nämlich der Amazon-Händlerinnen und -Händler.
Amazon unter Druck: Kartellamt startet Händlerbefragung
Im Rahmen der Ermittlungen informiert uns das Bundeskartellamt heute über eine Online-Befragung von 2.000 repräsentativ ausgewählten Amazon-Dritthändlerinnen und -händlern, um detaillierte Informationen über die Auswirkungen der Preiskontrollen zu sammeln. Dafür hat das Bundeskartellamt von Amazon zuvor die Kontaktdaten aller in Deutschland ansässigen Händlerinnen und Händler angefordert, die auf dem deutschen Amazon-Marktplatz tätig sind und schließlich nach vordefinierten Kriterien eine Gruppe von 2.000 Unternehmen für die Befragung ausgewählt.
Die Befragung soll klären, wie stark die Shops durch Amazons Preisüberwachung in ihrer Preisgestaltung eingeschränkt werden und ob dies zu einer Verringerung des Wettbewerbs auf dem Marktplatz führt. Die Ausgewählten erhalten per E-Mail Zugang zu einem elektronischen Fragebogen.
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