Keine untersuchte Website gilt als gut nutzbar
Erreicht werden konnten bis zu 100 Punkte. Ab 75 Punkten gilt eine Webseite als gut nutzbar für Menschen mit Behinderung. Das schaffte keine der Seiten. Auf dem ersten Platz landete Mercedes-Benz mit 72 Punkten, dicht gefolgt von Flixbus (69 Punkte) und Doctolib (67 Punkte). Den vierten Platz erreichte als erster Marktplatz Kleinanzeigen mit immerhin noch 64 Punkten. Hier gibt es gerade bei nutzergenerierten Inhalten noch Schwierigkeiten, so gibt es zum Beispiel wenig Beschreibungstexte zu den Bildern, die von Nutzer:innen hochgeladen werden. Auch Zalando fand sich als zweitbeste E-Commerce-Seite im oberen Drittel wieder. Mit 60 Punkten besteht allerdings auch hier noch Verbesserungsbedarf.
Amazon mit 23 Punkten auf dem letzten Platz
Auf dem letzten Platz landete mit 23 Punkten der Marktplatzriese Amazon. Vor allem der Musikdienst Amazon Music sorgte für die schlechte Bewertung. Auch hier lag es an fehlenden Beschreibungstexten für Bilder. Doch auch der Online-Shop ist bisher wenig barrierefrei: Bilder und Links sind in vielen Fällen nicht richtig beschriftet. Gerade weil in der USA die Barrierefreiheit von Webseiten schon seit einiger Zeit gesetzlich geregelt ist, überrascht das schlechte Abschneiden des US-Konzerns.
Auch der Elektronikhändler Saturn schnitt mit 32 Punkten schlecht ab. Auf Anfrage des Handelsblatts räumte das Unternehmen ein, dass der Standard AA noch nicht eingehalten werde, aber dies bis Ende Juni geplant sei. Auch auf dem Marktplatz Ebay ist bis zum Sommer noch einiges zu tun, die Webseite konnte gerade mal 34 Punkte vorweisen. Das ist noch weniger als Shein (40 Punkte) und Temu (44 Punkte).
Deswegen ist Barrierefreiheit wichtig
Auch wenn ein Umstellen auf eine möglichst barrierearme Webseite zunächst mit Aufwand und Kosten verbunden ist, lohnt sich die Umsetzung der Vorgaben. Allein in Deutschland leben mehr als 12 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Zahlreiche potenzielle Kund:innen werden also schlichtweg ausgeschlossen. Eine Umfrage der Software-Bewertungsplattform Capterra ergab, dass 38 Prozent der Unternehmen, die barrierefreie Funktionen einführten, höhere Gewinne erzielten. Außerdem schneidet eine barrierefreie Webseite bei der Sichtbarkeit in Suchmaschinen deutlich besser ab.
Ab Juli müssen Händler:innen zudem mit Abmahnungen und Bußgeldern rechnen.
Das müssen Online-Händler jetzt machen
Da die Umsetzung mit erheblichem Aufwand und auch mit Kosten verbunden ist, sollten Händler:innen sich bereits jetzt um die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes kümmern. Dabei müssen vor allem vier Grundprinzipien eingehalten werden: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Detailfragen haben wir bereits in diesem Artikel behandelt: Wie muss der barrierefreie Online-Shop aussehen?
Zudem haben wir eine Checkliste als Vorbereitung auf den 28. Juni erstellt.
Zahlreiche weitere Fragen zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben wir außerdem auf unserer Themenseite Barrierefreiheit behandelt.
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