Der BGH prüft, ob der iPhone-Hersteller Apple eine „überragende, marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ hat. Wenn das der Fall wäre, können dem Unternehmen bald gewisse Geschäftspraktiken untersagt werden. Im April 2023 hatte bereits das Bundeskartellamt dem Unternehmen eine überragende Marktrelevanz zugeschrieben. Dagegen hatte Apple sich gewehrt. Nun entscheidet der BGH, wie LTO berichtet.
Erste Einschätzung spricht gegen Apple
Die erste Einschätzung der Richter:innen spricht allerdings eher gegen Apple. Die mündliche Verhandlung in der letzten Woche hat ergeben, dass mehrere Kriterien, die das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für eine Einschätzung als Unternehmen mit überragender Marktrelevanz festlegt, erfüllt sind. So hat Apple etwa erhebliche finanzielle und sonstige Ressourcen und einen breiten und tiefen Datenzugang. Zudem hat Apple mit dem App-Store eine Gatekeeper-Funktion und erheblichen Einfluss auf die Sichtbarkeit und den Erfolg von Drittanbieter-Apps.
Bestimmte Praktiken könnten untersagt werden
Sollte Apple als Unternehmen mit überragender Marktrelevanz eingeschätzt werden, könnten einige Geschäftspraktiken von Apple eingeschränkt werden. Unter anderem steht Apples Tracking-Regelung in der Kritik. Apple Nutzer:innen müssen dabei dem Tracking bei Drittanbieter-Apps zustimmen, während dies bei Apple-eigenen-Apps nicht der Fall ist. Das Bundeskartellamt könnte dem Unternehmen diese Praktiken verbieten, da andere Unternehmen dadurch behindert werden, während Apple bevorzugt wird.
Fünf große Tech-Konzerne als „marktübergreifend“ eingestuft
Fünf Digitalunternehmen sind bisher vom Bundeskartellamt als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung eingestuft: der Google-Konzern Alphabet, Meta, Amazon, Microsoft und Apple. Bis auf Apple sind alle Beschlüsse rechtskräftig. Auch Amazon hatte gegen die Einschätzung Beschwerde eingelegt, allerdings hat der BGH im letzten Jahr die Entscheidung des Kartellamtes bestätigt.
Apple sieht sich falsch dargestellt
Apple ist der Auffassung, dass die Einordnung den „harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, falsch darstellt“ und vernachlässige, dass Apple die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer:innen in den Mittelpunkt stelle. Das Bundeskartellamt würde Apples Angebot künstlich in getrennte Märkte für Betriebssysteme, Geräte und App-Stores unterteilen und dabei verkennen, dass es sich um ein integriertes System mit Hard- und Software handelt.
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff gab an, dass der Senat sich noch über einige Fragen beraten muss. Eine Entscheidung wird daher erst am 18. März verkündet.
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