Seit 2023 schwelt die Verbraucherkreditrichtlinie im E-Commerce vor sich hin. Sie soll nicht nur das reibungslose Funktionieren der Kreditmärkte sicherstellen, sondern auch ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherstellen. Hierzu gehört insbesondere, dass Verbraucher besser vor Überschuldung geschützt werden.

Nun hat das Bundesfinanzministerium mit der Umsetzung begonnen.

Buy now, pay later künftig als Darlehen

Im aktuellen Gesetzentwurf wird die „Buy now, pay later“-Zahlmethode (BNPL) in den Anwendungsbereich für Verbraucherdarlehen aufgenommen. Bislang war diese Zahlungsform, bei der Verbraucher:innen ihre Einkäufe erst später begleichen, nicht reguliert.

„Unser Ziel ist klar: mehr Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kreditverträgen – ohne vermeidbaren bürokratischen Ballast“, so Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) laut Beck-Aktuell.

Konkret heißt das: Anbieter dieser Methode müssen künftig vor Vertragsabschluss die Kreditwürdigkeit der Kund:innen prüfen – und zwar nach denselben Maßstäben wie bei Immobiliendarlehen.

Die zugrunde liegende EU-Richtlinie muss bis zum 20. November 2025 in nationales Recht umgesetzt werden.

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