Die Europäische Kommission hat neue Vorschläge zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgestellt. Ziel ist es, die Umsetzung einfacher zu machen und das zentrale IT-System zu entlasten, über das alle Sorgfaltspflichten abgewickelt werden. Besonders kleine Unternehmen und Händler:innen sollen profitieren.

Erleichterungen für kleine Betriebe

Die EUDR verpflichtet Unternehmen, nachzuweisen, dass bestimmte Waren – etwa Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Holz oder Rindfleisch – nicht aus entwaldeten Gebieten stammen. Bisher mussten nicht nur Importeure und Hersteller, sondern auch viele Händler:innen eigene Sorgfaltserklärungen im EU-IT-System hinterlegen. Das führte zu doppelten Einträgen innerhalb der Lieferkette. Mit dem neuen Vorschlag will die EU-Kommission diese Mehrfachmeldungen abschaffen. Das reduziert laut Kommission die Bürokratie um rund 30 Prozent.

Künftig soll also nicht mehr jede Station in der Lieferkette eigene Nachweise einreichen müssen. Stattdessen reicht eine einzige Erklärung am Markteintrittspunkt, also dort, wo die Ware erstmals auf den EU-Markt gelangt. Das bedeutet: Der Importeur der Kakaobohnen muss eine Sorgfaltserklärung einreichen – der Schokoladenhersteller oder Online-Händler, der die fertige Ware verkauft, nicht mehr. Nachweis- und Informationspflichten gegenüber Behörden bleiben jedoch bestehen.

Neue Übergangsfristen – mehr Zeit für Vorbereitung

Damit das zentrale IT-System reibungslos funktioniert, wird die Anwendung der EUDR für kleine Unternehmen auf den 30. Dezember 2026 verschoben. Große und mittlere Betriebe müssen die Vorgaben wie geplant ab Ende 2025 umsetzen, bekommen aber eine sechsmonatige Nachfrist für Kontrollen und Anpassungen.

Ausblick: Vorschlag muss noch beschlossen werden

Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Vorschlägen der Kommission noch zustimmen. Die EU ruft beide Organe auf, die Änderungen schnell anzunehmen, damit die Wirtschaft rechtzeitig planen kann.

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