Alle wissen: In Deutschland wird nichts dem Zufall überlassen – schon gar nicht der Papierkram. Formulare und Vorschriften sind hierzulande quasi Teil der DNA. Doch Einsicht ist ja bekanntlich der erste Weg zur Besserung. Mit dem jüngsten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) sollen zumindest einige Belastungen von Unternehmen genommen werden und die Wirtschaft entlasten. Was sich konkret für Online-Händler verbessert und wie Unternehmen davon profitieren können, erklären wir hier – ganz ohne Behördenjargon.
Kürzere Aufbewahrungsfristen für Unterlagen
Es ist Zeit, den Papierfriedhof zu entrümpeln. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege. Bisher mussten Verantwortliche geschäftliche Dokumente und Buchungsbelege wie z. B. Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten zehn Jahre lang aufbewahren. Wer das mal hochrechnet, weiß: Das bedeutet Berge an Papier – oder unzählige Dateien im digitalen Nirvana. Seit dem Jahreswechsel heißt es: Acht Jahre reichen aus! Das bedeutet zwei Jahre weniger Aktenkeller und mehr Platz für Dinge, die wirklich wichtig sind.
Eine jährliche Entlastung von rund 626 Millionen Euro soll dabei herausspringen, die bei der Aktenlagerung und für die elektronische Speicherung eingespart werden könnten.
Digitale Vereinbarungen statt Papierkram
Noch so eine Tradition, die an Deutschlands Gründlichkeit erinnert: Viele geschäftliche Vereinbarungen mussten auch im 21. Jahrhundert immer noch schriftlich erfolgen – mit Tinte und auf Papier. Paradebeispiel war der Arbeitsvertrag. Dank des BEG IV reicht in vielen Fällen jetzt die Textform. Heißt: Ein Vertrag per E-Mail oder sogar ein Klick auf einen digitalen Button ohne eigenhändige Unterschrift genügt. Beispielsweise wurde der Arbeitsvertrag vollständig digital. Das spart Zeit, vereinfacht Prozesse und erspart die verzweifelte Suche nach dem Kugelschreiber, der ohnehin nie da ist, wo er vor wenigen Minuten noch war.
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