Verbraucherschutz ist wichtig. Es gibt zweifellos schwarze Schafe im Online-Handel, die irreführende Abo-Muster, versteckte Kosten oder schwer kündbare Verträge einsetzen. Gleichzeitig haben viele seriöse Händler den Eindruck: Es reicht doch langsam mit dem Widerrufsbutton hier oder den AGB-Pflichten dort – die Belastung wird einfach größer und größer. Jetzt könnte mit dem Digital Fairness Act (DFA) eine weitere Runde Regulierung kommen.
Was hat es mit dem Digital Fairness Act auf sich?
Laut einem Fitness-Check der Kommission wurde festgestellt, dass das bisherige Verbraucherrecht in der EU „fragmentiert“ und nicht ausreichend wirksam gegen digitale Manipulationspraktiken wie sogenannte Dark Patterns sei. Der Digital Fairness Act (DFA) ist das Resultat und beschreibt einen derzeit von der Europäischen Kommission in Vorbereitung befindlichen Gesetzesvorschlag mit dem Ziel, insbesondere im digitalen Raum den Verbraucherschutz zu verstärken.
Zu den im Blickfeld stehenden Themen zählen:
- Dark Patterns: Nutzer werden durch manipulative Designs zu ungewollten Handlungen gedrängt (z. B. Zusatzprodukte, versteckte Kosten).
- Addictive Design: Apps und Games binden Nutzer gezielt länger – teils auf Kosten ihrer mentalen Gesundheit.
- Personalisierung: Viele wissen nicht, wie ihre Daten genutzt werden – Intransparenz sorgt für Misstrauen.
- Digitale Verträge: Abos sind leicht abzuschließen, aber schwer zu kündigen – mehr Transparenz ist gefordert.
Was der Digital Fairness Act für Händler bedeutet
Für Online-Händler könnte der Digital Fairness Act spürbare neue Pflichten bringen. So sollen Informationspflichten zu Preisen, Vertragslaufzeiten und Datenverwendung verschärft werden. Bestell- und Kündigungsprozesse müssten künftig klar und ohne manipulative Elemente gestaltet sein – etwa ohne voreingestellte Zusatzprodukte oder versteckte Kosten. Auch bei personalisierter Werbung und Preisgestaltung sollen Händler transparenter werden. Zudem sieht der Entwurf verständlichere AGB vor, inklusive einer leicht zugänglichen Kurzfassung, sowie deutliche Hinweise auf automatische Vertragsverlängerungen, bevor diese in Kraft treten.
Derzeit steckt der DFA noch in der Vorbereitung: Die Kommission startete im Juli 2025 eine öffentliche Konsultation.
Wirtschaft warnt vor Überregulierung – Verbraucherschützer fordern mehr Eingriff
Neben Ambitionen gibt es bereits kritische Stimmen aus der Praxis: Die Wettbewerbszentrale etwa vertritt die Auffassung, das bestehende EU-Recht – etwa die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken – reiche grundsätzlich aus, um Dark Patterns zu regulieren; eine neue Regelung müsse sorgsam abgewogen werden, um unternehmerische Freiheit nicht über Gebühr einzuschränken.
Auch die IHK warnt, dass die EU Probleme im Verbraucherschutz zuerst anders gelöst werden können. So könne die EU dafür sorgen, dass Verbraucher ihre Rechte besser kennen und Behörden diese auch wirklich durchsetzen können – statt immer neue Regeln zu erfinden. Die Sorge ist, dass alte Vorschriften nicht richtig genutzt werden, sondern dass die EU einfach noch ein weiteres Gesetz schreibt, das im Grunde das Gleiche sagt wie frühere Regelungen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt hingegen den Digital Fairness Act, fordert aber deutlich strengere Regeln gegen Manipulation im Netz. Webseiten und Apps müssten fair gestaltet sein – ohne Dark Patterns, versteckte Zusatzkosten oder suchtähnliche Mechanismen. Personalisierung dürfe keine Schwächen ausnutzen, personalisierte Werbung solle stark eingeschränkt werden. Außerdem verlangt der vzbv einen EU-weiten Kündigungsbutton, klare Fristen und eine bessere Durchsetzung bestehender Rechte.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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