E-Rechnungen für Kleinunternehmer: Diese neue Ausnahme gilt ab sofort

Veröffentlicht: 16.10.2025
imgAktualisierung: 16.10.2025
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 1 Min.
16.10.2025
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Mann liest Rechnung vor einem Laptop
kantver / Depositphotos.com
Das Bundesfinanzministerium nimmt Änderungen beim Thema E-Rechnung vor. Für Kleinunternehmen gibt es eine (kleine) Entlastung.


Kleine Unternehmen müssen elektronische Rechnungen zwar bereits empfangen können, aber noch nicht versenden. Das wird sich erst 2027 ändern. Wer aber als Klein- oder Einzelunternehmer:in schon jetzt E-Rechnungen verschicken möchte, kann das natürlich tun – und erfährt nun ein wenig Entgegenkommen vom Gesetzgeber.

Rechnungsformat: Neue Ausnahme

Konkret geht es dabei um das Rechnungsformat. E-Rechnungen müssen entweder mittels XRechnung (Standard für öffentliche Auftraggeber) oder ZUGFeRD (Hybridformat mit PDF und XML-Daten) aufbereitet sein. Rechnungen, die nicht in diesen Formaten bestehen, gelten als sonstige Rechnungen (das gilt auch für pdf- oder Papierrechnungen). Im Gesetzestext hat das Bundesfinanzministerium nun eine entsprechende Ausnahme ergänzt.

Rechnungen von Kleinunternehmen können immer als sonstige Rechnung ausgestellt und übermittelt werden. Die Verwendung einer sonstigen Rechnung in einem anderen elektronischen Format bedarf allerdings immer der Zustimmung des Empfängers. Zur Begründung heißt es im Gesetz: „Die Zustimmung ist erforderlich, da der Rechnungsempfänger kein ihm gänzlich unbekanntes elektronisches Format akzeptieren muss. Die Ausstellung und Übermittlung einer E-Rechnung ist unter den übrigen Voraussetzungen auch in diesen Fällen immer ohne Zustimmung des Empfängers möglich.“

Veröffentlicht: 16.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 16.10.2025
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Rudolf
17.10.2025

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Na toll! E-Rechnungen, die 0,01% unserer Kunden nicht kennen, gelten als "bekanntes elektrinisches Format". pdf-Dateien, die es seit 40 Jahren gibt und die 100,00% unserer Kunden kennen und nutzen, gelten jetzt als "gänzlich unbekanntes elektronisches Format". Wer macht solche Gesetze??? und Wozu???
DiFe
17.10.2025

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Statt Vorgaben zu machen, könnten die Behörden doch einfach ein leicht zu bedienendes Programm zur kostenfrei Verfügung stellen, mit dem jeder Unternehmer diese Rechungen erstellen kann. So ist man wieder auf irgendwelche Programme angewiesen, die dann als Monatsabo wieder viel Geld verschlingen.
HY
17.10.2025

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Sie schreiben: „Wer aber als Klein- oder Einzelunternehmer ...” Ein Einzelunternehmer ist jedoch eine Rechtsform. Wie ist das mit dem Kleinunternehmer? Wie ist das in dieser Verordnung definiert? („Klein” und „groß” ist relativ.) Danke
olaf
17.10.2025
Würde mich auch interessieren, wer dabei als Klein- oder Einzelunternehmer (das Gendern lass ich mal weg, die verschandlung nervt mich) zählt. Welche Punkte müssen erfüllt sein?