Ebay erinnert an neue Pflichten bei Elektrogeräten – ab Ende Dezember

Veröffentlicht: 09.12.2024
imgAktualisierung: 09.12.2024
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 2 Min.
09.12.2024
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ca. 2 Min.
Logo des Online-Marktplatzes Ebay an einer Wand
rclassenlayouts / Depositphotos.com
In der EU gelten künftig neue Vorgaben für Elektrogeräte. Ebay hat seine Marktplatzpartner nun nochmals auf die Pflichten verwiesen.


Die Europäische Union (EU) hat sich das Ziel gesetzt, Elektroschrott in seinen Mitgliedstaaten zu reduzieren. Um das zu erreichen, wird seit dem Sommer im Rahmen einer EU-Verordnung beispielsweise der Umgang mit Batterien und Altbatterien besonders geregelt. Darüber hinaus greift zum Ende des Jahres eine neue Richtlinie, die die Einheitlichkeit von Ladegeräten für wiederaufladbare Geräte anvisiert.

Händlerinnen und Händler sollten hierzu das konkrete Datum – den 28. Dezember 2024 – sowie die entsprechenden Anforderungen im Blick haben. Und an diese Pflichten hat nun auch Ebay seine Seller nochmals erinnert.

Pflichten für Seller: Verkaufsbeschränkungen und erweiterte Informationspflichten

„Ab dem 28. Dezember 2024 dürfen auf den Märkten der EU und Nordirlands nur noch Geräte mit USB-C-Ladeanschlüssen angeboten bzw. verkauft werden“, schreibt der Marktplatzbetreiber in einer Nachricht. Diese Maßnahme zielt auf eine Harmonisierung der Ladegeräte und -funktionen ab, die für tragbare elektronische Geräte bestimmt sind.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen durch die neue Regelung die Möglichkeit erhalten, ihre Geräte unabhängig von der jeweiligen Marke mit einem selbst gewählten, also beliebigen USB-C-Kabel aufzuladen.

Herstellende Unternehmen sowie gewerbliche Händlerinnen und Händler haben außerdem die Pflicht, die Kundinnen und Kunden besser beziehungsweise umfangreicher zu informieren. Helfen dabei soll ein neues Piktogramm sowie ein Etikett: 

  • Das Piktogramm lässt erkennen, ob im Lieferumfang ein Ladegerät enthalten ist oder nicht. 
  • Über das Etikett lässt sich zudem die Ladeleistung des Produkts ablesen und feststellen, ob ein schnelles Laden über das USB PD Schnellladeprotokoll unterstützt wird.

Sowohl das Piktogramm als auch das Etikett müssen ab dem 28. Dezember 2024 auf der Produktverpackung angebracht werden. 

Neben den Verkaufsbeschränkungen und erweiterten Informationspflichten sind gewerbliche Seller etwa auch dazu verpflichtet, den Kundinnen und Kunden wahlweise ein elektronisches Gerät ohne entsprechendes Ladegerät anbieten.

Diese Produkte sind betroffen

Betroffen sind dabei alle entsprechenden Waren, die erstmals innerhalb der EU oder Nordirlands in Verkehr gebracht beziehungsweise angeboten oder verkauft werden. Ebay will seinen Händlerinnen und Händlern offenbar auch Sorgen um mögliche Anpassungen bestehender Angebote nehmen. Denn das Unternehmen schreibt ganz konkret: „Beachten Sie bitte, dass diese neuen Anforderungen nicht für Produkte gelten, die bereits vor dem 28. Dezember 2024 in der EU und in Nordirland angeboten oder verkauft wurden.“

Als konkrete Beispiele führt Ebay folgende Elektrogeräte auf:

  • tragbare Mobiltelefone
  • Tablets
  • Digitalkameras
  • Kopfhörer
  • Headsets
  • tragbare Videospielkonsolen
  • tragbare Lautsprecher
  • E-Reader
  • Tastaturen
  • Mäuse
  • tragbare Navigationssysteme
  • Earbuds (einschließlich Ladebox)

Diese Liste wird im weiteren Verlauf noch ergänzt und weitere Produkte umfassen: So gelten die neuen Regelungen beispielsweise künftig auch für verschiedene Varianten tragbarer Computer, etwa Laptops, Notebooks, Ultrabooks oder Netbooks. Allerdings greifen diese Pflichten erst ab dem 28. April 2026.

Weiterführende Details, Handlungshinweise und Tipps, wie und wo Ebay-Seller die entsprechenden Informationen in ihren Angeboten hinterlegen müssen, stellt Ebay auf seinen Hilfeseiten rund um „die neue EU-Gesetzgebung zu Batterien und Ladegeräten“ zur Verfügung.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 09.12.2024
img Letzte Aktualisierung: 09.12.2024
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Expertin für Amazon

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