Die Europäische Union (EU) hat sich das Ziel gesetzt, Elektroschrott in seinen Mitgliedstaaten zu reduzieren. Um das zu erreichen, wird seit dem Sommer im Rahmen einer EU-Verordnung beispielsweise der Umgang mit Batterien und Altbatterien besonders geregelt. Darüber hinaus greift zum Ende des Jahres eine neue Richtlinie, die die Einheitlichkeit von Ladegeräten für wiederaufladbare Geräte anvisiert.
Händlerinnen und Händler sollten hierzu das konkrete Datum – den 28. Dezember 2024 – sowie die entsprechenden Anforderungen im Blick haben. Und an diese Pflichten hat nun auch Ebay seine Seller nochmals erinnert.
Pflichten für Seller: Verkaufsbeschränkungen und erweiterte Informationspflichten
„Ab dem 28. Dezember 2024 dürfen auf den Märkten der EU und Nordirlands nur noch Geräte mit USB-C-Ladeanschlüssen angeboten bzw. verkauft werden“, schreibt der Marktplatzbetreiber in einer Nachricht. Diese Maßnahme zielt auf eine Harmonisierung der Ladegeräte und -funktionen ab, die für tragbare elektronische Geräte bestimmt sind.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen durch die neue Regelung die Möglichkeit erhalten, ihre Geräte unabhängig von der jeweiligen Marke mit einem selbst gewählten, also beliebigen USB-C-Kabel aufzuladen.
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