Echtzeitüberweisungen 2025: Was Online-Shops umstellen müssen

Veröffentlicht: 05.05.2025
imgAktualisierung: 05.05.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 4 Min.
05.05.2025
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ca. 4 Min.
Ein Hand schießt einen Papierflieger in die Luft, die eine Münze transportiert
andrewde / Depositphotos.com
Was lange Zeit nur mit PayPal und Co. möglich war, schafft jetzt auch die Banküberweisung. Was bedeutet das für deinen Online-Shop?


Mit der EU-Verordnung zur Förderung von Sofortzahlungen müssen Banken ab dem 9. Oktober 2025 auch ausgehende Echtzeitüberweisungen (SEPA Instant Credit Transfer) verpflichtend unterstützen – und das rund um die Uhr, in maximal 10 Sekunden. Schon seit Januar 2025 müssen Banken eingehende Echtzeitüberweisungen unterstützen – vorausgesetzt, das Konto ist für SEPA Instant freigeschaltet. Für Händler heißt das: Wenn Kunden die klassische Vorkasse per Überweisung wählen, ist der Betrag ab Herbst 2025 sofort auf dem Händlerkonto – und damit genauso schnell wie bei PayPal und anderen Sofortzahlungsarten.

Für Online-Shops bedeutet das: Sie dürfen sich ab Oktober auf schnelle Zahlungsbestätigungen bei Vorkasse verlassen. Das wiederum hat aber Auswirkungen auf die Darstellung im Shop oder den Versand.

Was müssen Online-Shops konkret umstellen?

Damit Online-Shops von der verpflichtenden Einführung der Echtzeitüberweisung profitieren können, sind einige technische und kommunikative Anpassungen erforderlich. Zunächst sollten Händler prüfen, ob ihr bestehendes Geschäftskonto SEPA Instant-fähig ist. Denn nicht alle Banken bieten Echtzeitüberweisungen standardmäßig für Geschäftskonten an. Falls die eigene Bank das Format nicht unterstützt, ist ein Wechsel zu einem Anbieter mit SEPA Instant-Funktionalität nötig – insbesondere dann, wenn man sich strategisch von Drittanbietern wie PayPal lösen möchte.

Im nächsten Schritt muss die Zahlungsart „Vorkasse per Echtzeitüberweisung“ im Shop, beispielsweise in den Zahlungs- und Versandhinweisen, in den Rechtstexten und im Check-out, berücksichtigt werden. Viele Kundinnen und Kunden assoziieren Vorkasse zudem noch mit langen Wartezeiten. Ein kurzer Hinweis wie „Jetzt per Echtzeitüberweisung: Zahlung in 10 Sekunden, taggleicher Versand bei Zahlungen bis 12 Uhr“ kann helfen, Barrieren abzubauen und das Vertrauen zu stärken. Vorausgesetzt natürlich, man kann die Versprechen (z. B. taggleicher Versand) auch einhalten und bleibt bei seinen Aussagen stringent und widerspruchsfrei.

Bei Echtzeitüberweisungen wird verpflichtend ein Abgleich zwischen dem eingegebenen Empfängernamen und der IBAN durchgeführt. Das soll verhindern, dass Geld an falsche Konten überwiesen wird – etwa bei Tippfehlern oder Betrugsversuchen. Daher ist die Korrespondenz mit dem Kunden (z. B. die Bestellbestätigung) nötig. Wer Echtzeitüberweisungen anbietet, profitiert nur dann davon, wenn der Zahlungseingang auch zeitnah verbucht wird. Hier können daher zudem automatische Buchungsabgleiche über Schnittstellen oder Banking-APIs sicherstellen, dass die Bestellung im Shop-System automatisch auf „bezahlt“ gesetzt und der Versandprozess sofort angestoßen wird.

Was gilt für die Kosten? – Echtzeit darf nicht teurer sein

Ein weiterer Punkt der Echtzeitüberweisung betrifft die Kostenstruktur für gewählte Zahlungsarten im Shop. Es muss mindestens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsart zur Auswahl stehen. Dies soll sicherstellen, dass Verbraucher im Internet die Möglichkeit haben, ohne Zusatzkosten bezahlen zu können. Bisher wurde die Vorkasse per Standardüberweisung oft als solche gängige Zahlungsmethode gewertet. Wenn ein Shop Echtzeitüberweisungen anbietet, dürfen dafür keine zusätzlichen Gebühren verlangt werden – sie müssen kostenfrei oder genauso teuer sein wie normale SEPA-Überweisungen. Gleichzeitig muss mindestens eine gängige, zumutbare und unentgeltliche Zahlungsart zur Verfügung stehen, um den rechtlichen Anforderungen im Fernabsatz zu genügen.

Gleichzeitig ist der Shop aber auch nicht verpflichtet, die Echtzeitüberweisung generell anzubieten – er muss lediglich mindestens eine gängige und für den Kunden zumutbare, kostenfreie Zahlungsart bereithalten.

Echtzeitüberweisung ohne Abhängigkeit von externen Zahlungsplattformen

Die klassische Vorkasse per Überweisung galt im Online-Handel lange als unpraktisch. Der Hauptkritikpunkt: Die Zahlungsdauer von bis zu drei Werktagen verzögerte den Versand und schreckte Kundinnen und Kunden ab, die auf schnelle Lieferung und Sicherheit setzten. Mit der Einführung der Echtzeitüberweisung ändert sich dieses Bild grundlegend. Ab Oktober 2025 kann das Geld in unter zehn Sekunden auf dem Händlerkonto eingehen – unabhängig von Wochentag oder Uhrzeit. Damit wird die Echtzeitüberweisung zu einer echten Alternative zu PayPal, Klarna und anderen Zahlungsdienstleistern, die sich ihren Service bislang mit hohen Gebühren bezahlen lassen.

Echtzeitüberweisungen bieten im Vergleich zu Kreditkarte oder PayPal zudem ein deutlich geringeres Rückbuchungsrisiko. Rücklastschriften durch „Chargebacks“ wie dem PayPal-Käuferschutz sind nicht vorgesehen, was die Planungssicherheit erhöht. Eine einmal abgeschickte Echtzeitüberweisung (SEPA Instant Payment) kann in der Regel nicht zurückgeholt oder storniert werden, sobald sie ausgeführt wurde. Eine Rückholung ist nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers oder in Betrugsfällen über Anzeige und Bankenprüfung möglich. Um Kundinnen und Kunden hier die Zahlung der für sie weniger sicheren Zahlungsart schmackhaft zu machen, könnte man sie beispielsweise mit Rabatten davon überzeugen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 05.05.2025
img Letzte Aktualisierung: 05.05.2025
Lesezeit: ca. 4 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

KOMMENTARE
6 Kommentare
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Oli P.
06.05.2025

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In Ergänzung zu Mathias Wegener: Wie soll Händler denn die Selbstverständlichkeit der Vorteile für den Kunden (Banklaufzeit verkürzt sich und dadurch schnellere Lieferung der Ware) dem Kunden schmackhaft machen wenn der Händler nicht mit Selbstverständlichkeiten werben darf?
Hans Wurst
06.05.2025

Antworten

Und Händler sollten die Gebühren der Zahlungsanbieter transparent an den Kunden weitergeben. Früher gab es einen Aufschlag für Nachnahme - ab Herbst dann vielleicht 3-4% PayPal-Aufschlag?
Robin
06.05.2025

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Sie schreiben: "Bei Echtzeitüberweisungen wird verpflichtend ein Abgleich zwischen dem eingegebenen Empfängernamen und der IBAN durchgeführt." Dieses Verfahren bezeichnet das "Verification of Payee VoP" oder den IBAN-Check. Ihr Satz ist aber nicht vollständig beziehungsweise nur teilweise korrekt, VoP gilt nicht nur bei Echtzeitüberweisungen, sondern bei ALLEN Überweisungen, also auch bei S€PA classic. Wenige Ausnahmen sind in der EU-Verordnung geregelt.
dirk
06.05.2025

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Das Ganze ist doch weniger vom Shop abhängig, als vom Käufer. Er bestimmt doch faktisch, WANN er die Überweisung ausführt. Die Prozesse des Händlers sollten sowieso darauf abgestimmt sein, alle eingegangenen Zahlungen auch im versprochenen Zeitrahmen auszuführen - meinetwegen bei Eingang bis 13, 14, 15 Uhr Versand am selben Werktag. Fakt ist jedoch, dass viele Kunden, die die Zahlungsoption "Vorkasse per Banküberweisung" auswählen, selbst Herr über den Zahlungsausgang bei ihnen sein wollen - z.B. am Ende eines Monats, wenn sie den Gehaltseingang auf ihrem Konto abwarten wollen oder weil sie Paypal und Kreditkarten (immer) noch nicht trauen. Daran hängt es in der Regel, wenn es tage- oder sogar wochenlang dauert, wenn eine Überweisungsbestellung lange braucht bis zum Versand. Auch ohne Echtzeitüberweisung erfolgen die Gutschriften auf dem Bankkonto heutzutage in der Regel schon werktags innerhalb von 12-24 Std. nach Überweisungsauftrag. Die Zeiten von 2-3 Tagen sind in der Realität doch schon lange vorbei. Das Ganze kommt also nur dann zum Tragen, wenn man eine "Sofortüberweisungsoption" direkt im Checkout inkludiert, wo der Käufer direkt zur Überweisung geführt wird. So, wie es die frühere "Sofortüberweisung" immer gemacht hat, und eine sofortige Zahlung suggerierte, obwohl es eine ganz normale Überweisung mit der üblichen Laufzeit war (die auch mal abgelehnt werden konnte). Diese Direktzahlungs-Option ist aber etwas völlig anderes, als wenn man dem Käufer die aktive Wahl des Überweisungszeitpunktes überlässt - was viele "Überweisungs"-Käufer eben gerade wünschen (s.o.).
Mathias Wegener
05.05.2025

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Der Artikel beschreibt gut und ausführlich alle Vor- und Nachteile der Sofortüberweisungen. Für den Händler hat es natürlich erhebliche Vorteile, wenn vermehrt Kunden die Sofortüberweisung nutzen. Hat er doch sofort das Geld und es besteht keine Gefahr eine Rückbuchung durch den Kunden. Ich bezweifle aber, ob ein signifikante Teil der Kunden zur Sofortüberweisung wechseln wird. Denn warum sollte das ein Kunde? Auch andere Zahlungsformen wie Paypal oder Klarna oder die Zahlung mit der Kreditkarte ermöglichen dem Kunden eine sofortige Zahlung. Und bei all diesen Zahlungssysteme hat der Kunde eine zusätzliche Sicherheit. Sei’s durch den Käuferschutz bei PayPal oder Klarna oder natürlich über die Möglichkeit Kreditkartenzahlungen anzufechten und zurückzuholen. Seitens der Händler besteht nun die Problematik darin, dem Kunden Vorteile darzustellen, die ihm zur Verwendung der Sofortüberweisung überzeugen könnten. Welche Vorteile das für den Kunden sein sollen, erschließt sich mir nicht. Die Vorteile liegen auf Seiten des Händlers aber nicht des Kunden. Meiner Ansicht nach wird sich das Zahlungsverhalten der Kunden in keiner wirklich messbaren Weise ändern, wenn gegen Ende des Jahres Sofortüberweisungen dann uneingeschränkt und überall ohne Aufpreis für den Kunden möglich sind.
Alex
06.05.2025
Weil der Händler dem Kunden einen finanziellen Anreiz bietet (bspw. 2% Skonto), denn Vorkasse spart dem Händler in diesem Fall die höheren Gebühren für PP / Klarna.