Sobald im Internet eine Webseite aufgerufen wird, müssen Nutzer:innen angeben, ob sie der Verwendung von Cookies zustimmen. Einige sehen darin eine sinnvolle Umsetzung des Datenschutzes, viele empfinden die Banner als nervig. Der Bundestag hat nun einer Verordnung zugestimmt, die dem Ganzen ein Ende setzen könnte, wie Heise berichtete

„Anwenderfreundliche Alternative“

Die Ampel-Fraktion hat nun einer Verordnung zugestimmt, die eine „anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffenden Einzelentscheidungen“ bieten soll. So sollen anerkannte Dienste Nutzer:innen die Möglichkeit bieten, dauerhafte Zustimmung zu erteilen. Dabei soll es jederzeit möglich sein, die Entscheidung überprüfen und ändern zu können. Die Teilnahme für Webseiten soll allerdings freiwillig erfolgen. 

Die Lösung sieht allerdings weiterhin vor, dass Nutzer:innen für jede Webseite individuell eine Entscheidung treffen. Wurde einmal eine Zustimmung erteilt, erscheint der Cookie-Banner bei einem weiteren Besuch der Webseite nicht mehr. Hat der Nutzer oder die Nutzerin allerdings abgelehnt, können Webseiten weiterhin bei jedem Besuch Cookie-Banner ausspielen. Entfallen würden daher nur die Zustimmungen bei Webseiten, die immer wieder besucht werden. 

Bundesdatenschutzbeauftragter entscheidet über Zulässigkeit der Dienste

Ob ein Dienst zulässig ist, soll der Bundesdatenschutzbeauftragte nach der Vorlage eines Sicherheitskonzepts entscheiden. Je nach Zeitaufwand wird diese Prüfung für den Dienst kostenpflichtig sein. Die Regierung erhofft sich durch die Anerkennung einer unabhängigen Stelle Anreize für Verbraucher:innen und Webseiten-Betreiber:innen, solche Dienste in Anspruch zu nehmen. 

Kritik vom Verbraucherzentrale Bundesverband

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert vor allem, dass bei einer Ablehnung von Cookies weiterhin bei jedem Besuch Cookie-Banner ausgespielt werden dürfen. Eine Erleichterung tritt somit nur für Personen ein, die eine Zustimmung erteilen. Nutzer:innen, die einmal auf „Zustimmen“ geklickt haben, haben so beim nächsten Seitenbesuch nicht automatisch die Möglichkeit, die Entscheidung zu revidieren. 

Die Verordnung soll zunächst zwei Jahre lang zur Anwendung kommen und dann noch einmal evaluiert werden. Dann soll eruiert werden, ob die Freiwilligkeit zur Teilnahme ausreicht und wie sich der Markt entwickelt hat. Vertreter der Opposition stellen infrage, ob sich der Aufwand der Verordnung lohnt. 
Der Bundestag muss der Verordnung noch zustimmen.