Im Zollstreit mit den USA könnte die EU die Vorgaben des Digital Markets Acts (DMA) für US-Konzerne aussetzen. Netzpolitik.org berichtete mit Verweis auf das Wallstreet Journal über ein Abkommen, welches die Durchsetzung des DMA für US-Unternehmen auf Eis legen könnte. Mit dem Abkommen soll eine Eskalation des Handelsstreits verhindert werden. Sowohl der Digital Markets Act, als auch der Digital Services Act (DSA) sollen Verbraucher:innen im Netz vor der Übermacht großer Konzerne schützen. Die Einschränkungen für Unternehmen sind den USA ein Dorn im Auge.
Bisher sind die Zölle gegenüber der EU weitestgehend ausgesetzt, aber Donald Trump drohte in der letzten Woche auf seiner Plattform Truth Social, dass ab dem 9. Juli die Strafzölle wieder in Kraft treten sollen, und zwar in Höhe von 50 Prozent.
Auch entwaldungsfreie Lieferkette betroffen
Nicht nur der Digital Markets Act könnte betroffen sein. Auch die EU-Verordnung über die entwaldungsfreie Lieferkette, die Ende des Jahres in Kraft treten soll, stört die USA. Die Verhandlungen zwischen den USA und der EU finden weitestgehend hinter verschlossenen Türen statt.
Vor einem „Einknicken“ der EU wird von einigen Seiten gewarnt, wie die LTO berichtet. So warnt Michael Hanfeld von der FAZ davor, dass ein Nachgeben die Souveränität Europas gefährde. Die EU müsse standhaft bleiben, um sich gegen wirtschaftliche Erpressung und politische Doppelmoral zu behaupten.
Auch in einem Kommentar des Handelsblatts wird ein potenzielles Nachgeben kritisch betrachtet. Schon der Verdacht, dass mit dem DMA ein Kronjuwel der EU-Gesetzgebung zur Verhandlungsmasse im Zollstreit degradiert wird, sollte alle Alarmglocken schrillen lassen, finden Sebastian Dettmers, CEO von Stepstone, Verena Pausder vom Bundesverband Deutsche Start-ups und Rechtsanwalt Thomas Höppner.
EU-Parlament gegen ein Aufweichen von Gesetzen
Bisher hat sich auch das EU-Parlament gegen ein Aufweichen von Gesetzen gestellt. „Bei aller Flexibilität und Verhandlungsbereitschaft seitens der EU muss weiterhin klipp und klar sein, dass unsere Gesetze oder eine Aufweichung unserer Regeln nicht Teil des Warenkorbes für die Verhandlungen sein dürfen“, so SPD abgeordneter Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im EU-Parlament.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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